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Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark Griesheim

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1270

Betreff: Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark Griesheim Der Magistrat kann die Besorgnis der Anwohner bei der Freisetzung von Dampf nachvollziehen. Der Magistrat ist bereits im Voraus über den Start des Probebetriebs vom Regierungspräsidium Darmstadt (RP) in Kenntnis gesetzt worden. Demnach sollte das Kraftwerk am 23.05.2016 in Betrieb genommen werden und ab dem 01.07.2016 in den Regelbetrieb übergehen. Der Magistrat hat die genehmigende Behörde zu dem Vorkommnis befragt und um Stellungnahme gebeten. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat zu den übrigen Fragen wie folgt geantwortet: Zu den Fragen 1 und 5: "Derzeit befindet sich die Dampferzeugungsanlage der GETEC heat & power AG im Industriepark Griesheim noch nicht im Regelbetrieb, sondern in der Inbetriebnahme Phase. Die Genehmigung vom 26. April 2016 - Az.: IV/F-43.1 1470/ 12-Gen 17/15 - umfasst auch den Probebetrieb bis zum Start Regelbetrieb der Anlage. Im Rahmen des Probebetriebs in der Inbetriebsetzung von Anlagen dieser Art werden u. a. diverse Funktionstests bis zum Start Regelbetrieb durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung durch den TÜV Hessen wurden im Probebetrieb Sicherheitsventile angefahren. Hierbei wurde Dampf sichtbar bzw. nach außen über Dach abgeblasen. Die Dampfmengen, die über Sicherheitsventile abgeblasen werden, werden nicht gemessen." Zu Frage 3: "Eine Information der Öffentlichkeit erfolgt insbesondere in den Fällen, wenn aufgrund einer Betriebsstörung nicht ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen, sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und Nachbarschaft hervorgerufen werden. Bei diesem im Juni 2016 beobachteten Ereignis ist kein Schadstoff ausgetreten, sondern nur Dampf im Rahmen des genehmigten Probebetriebs. Die Inbetriebnahme sowie der sich anschließende Regelbetrieb der nach dem BImSchG genehmigten Anlage der Getec werden vom Regierungspräsidium Darmstadt überwacht." Zu Frage 6: "Austritt von Dampf im Rahmen von Inbetriebsetzungstätigkeiten ist nicht vorhersehbar. Ich gehe aber derzeit davon aus, dass der Probebetrieb aufgrund bisher erfolgter Prüfungen inklusive Funktionstests zeitnah beendet werden kann. Sobald ich eine aktualisierte Mitteilung von Getec zum Zeitplan bzw. Start Regelbetrieb habe, werde ich Sie informieren."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juni 2016OFOF 111/6Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark GriesheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. Juni 2016VV 72Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark GriesheimAnfrage
  3. 19. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 1270Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark Griesheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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