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Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark Griesheim

Vorlagentyp: OFGRÜNE
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Braunkohlekraftwerk im Industriepark Griesheim Anwohner des Industrieparks Griesheim beobachteten und fotografierten eine große Dampfwolke über dem Industriepark. Für dieses in dieser Größe ungewöhnliche Ereignis ließ sich zuerst keine Ursache feststellen. Die Vermutung, die Wolke habe mit einem Probebetrieb im neuen Braunkohlestaubkraftwerk zu tun, wurde zunächst seitens der Betreiber des Industrieparks bestritten. Wenige Tage später, am 25.6.2016, war der Presse jedoch zu entnehmen, dass die Wolke doch von einem Probebetrieb im Braunkohlestaubkraftwerk verursacht worden war. Überschüssiger Wasserdampf würde dabei über das Dach der Anlage abgegeben. Im regulären Betrieb der Anlage würde dieser Dampf dann ins Dampfnetz des Industrieparks eingespeist. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:

  1. War der Probebetrieb tatsächlich, wie vom Betreiber behauptet, in dieser Form mit Freisetzung großer Dampfmengen an die Atmosphäre genehmigt?
  2. War der Magistrat über den Probebetrieb informiert?
  3. Wieso wurde die Öffentlichkeit nicht von vorneherein über die deutlich sichtbare und beunruhigend große Wolke, die aufgrund des Probebetriebs auftrat, informiert?
  4. Wie beurteilt der Magistrat die Informationspolitik des Betreibers?
  5. Welche Dampfmengen wurden einfach so in die Luft abgegeben?
  6. Wie oft wird dies noch passieren?
  7. Sollte der Magistrat einzelne dieser Fragen nicht beantworten können, wird er gebeten, bei den zuständigen Behörden bzw. beim Betreiber die entsprechenden Informationen einzuholen. Begründung: Die Wolke hat in Griesheim für erhebliches Aufsehen und Beunruhigung gesorgt. Betreiber ist die Industrie, Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium in Darmstadt, also eine Landesbehörde. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat also keinen unmittelbaren Zugriff auf den Vorfall. Trotzdem sollte die Stadt Frankfurt als Polizeibehörde, Feuerwehrbehörde und Umweltamt das Recht haben, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu diesem Vorgang kritische Fragen zu stellen.

Inhalt

Antrag vom 28.06.2016, OF 111/6

Betreff: Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark Griesheim Anwohner des Industrieparks Griesheim beobachteten und fotografierten eine große Dampfwolke über dem Industriepark. Für dieses in dieser Größe ungewöhnliche Ereignis ließ sich zuerst keine Ursache feststellen. Die Vermutung, die Wolke habe mit einem Probebetrieb im neuen Braunkohlestaubkraftwerk zu tun, wurde zunächst seitens der Betreiber des Industrieparks bestritten. Wenige Tage später, am 25.6.2016, war der Presse jedoch zu entnehmen, dass die Wolke doch von einem Probebetrieb im Braunkohlestaubkraftwerk verursacht worden war. Überschüssiger Wasserdampf würde dabei über das Dach der Anlage abgegeben. Im regulären Betrieb der Anlage würde dieser Dampf dann ins Dampfnetz des Industrieparks eingespeist. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:

  1. War der Probebetrieb tatsächlich, wie vom Betreiber behauptet, in dieser Form mit Freisetzung großer Dampfmengen an die Atmosphäre genehmigt?
  2. War der Magistrat über den Probebetrieb informiert?
  3. Wieso wurde die Öffentlichkeit nicht von vorneherein über die deutlich sichtbare und beunruhigend große Wolke, die aufgrund des Probebetriebs auftrat, informiert?
  4. Wie beurteilt der Magistrat die Informationspolitik des Betreibers?
  5. Welche Dampfmengen wurden einfach so in die Luft abgegeben?
  6. Wie oft wird dies noch passieren?
  7. Sollte der Magistrat einzelne dieser Fragen nicht beantworten können, wird er gebeten, bei den zuständigen Behörden bzw. beim Betreiber die entsprechenden Informationen einzuholen. Begründung: Die Wolke hat in Griesheim für erhebliches Aufsehen und Beunruhigung gesorgt. Betreiber ist die Industrie, Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium in Darmstadt, also eine Landesbehörde. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat also keinen unmittelbaren Zugriff auf den Vorfall. Trotzdem sollte die Stadt Frankfurt als Polizeibehörde, Feuerwehrbehörde und Umweltamt das Recht haben, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu diesem Vorgang kritische Fragen zu stellen.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juni 2016Sie sind hier
    OFOF 111/6Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark Griesheim
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. Juni 2016VV 72Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark GriesheimAnfrage
  3. 19. September 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1270Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark GriesheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 3 · 28.06.2016
TO I, TOP 51
Angenommen
Auskunftsersuchen V 72 2016 Die Vorlage OF 111/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeBFFFDPFreie Wähler
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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