Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark Griesheim
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Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 72 entstanden aus Vorlage: OF 111/6 vom 28.06.2016
Betreff: Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark Griesheim Anwohner des Industrieparks Griesheim beobachteten und fotografierten eine große Dampfwolke über dem Industriepark. Für dieses in dieser Größe ungewöhnliche Ereignis ließ sich zuerst keine Ursache feststellen. Die Vermutung, die Wolke habe mit einem Probebetrieb im neuen Braunkohlestaubkraftwerk zu tun, wurde zunächst seitens der Betreiber des Industrieparks bestritten. Wenige Tage später, am 25.06.2016, war der Presse jedoch zu entnehmen, dass die Wolke doch von einem Probebetrieb im Braunkohlestaubkraftwerk verursacht worden war. Überschüssiger Wasserdampf wurde dabei über das Dach der Anlage abgegeben. Im regulären Betrieb der Anlage würde dieser Dampf dann ins Dampfnetz des Industrieparks eingespeist. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:
- War der Probebetrieb mit der Freisetzung großer Dampfmengen in die Atmosphäre tatsächlich, wie vom Betreiber behauptet, in dieser Form genehmigt?
- War der Magistrat über den Probebetrieb informiert?
- Wieso wurde die Öffentlichkeit nicht von vorneherein über die deutlich sichtbare und beunruhigend große Wolke, die aufgrund des Probebetriebs auftrat, informiert?
- Wie beurteilt der Magistrat die Informationspolitik des Betreibers?
- Welche Dampfmengen wurden einfach so in die Luft abgegeben?
- Wie oft wird dies noch passieren?
- Sollte der Magistrat einzelne dieser Fragen nicht beantworten können, wird er gebeten, bei den zuständigen Behörden bzw. beim Betreiber die entsprechenden Informationen einzuholen. Begründung: Die Wolke hat in Griesheim für erhebliches Aufsehen und Beunruhigung gesorgt. Betreiber ist die Industrie, Genehmigungsbehörde das Regierungspräsidium in Darmstadt, also eine Landesbehörde. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat also keinen unmittelbaren Zugriff auf den Vorfall. Trotzdem sollte die Stadt Frankfurt mit Ordnungsbehörde, Feuerwehrbehörde und Umweltamt das Recht haben, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu diesem Vorgang kritische Fragen zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2016OFOF 111/6Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark GriesheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2016Sie sind hierVV 72Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark GriesheimAnfrage
- 19. September 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1270Dampfwolke über dem Braunkohlekraftwerk im Industriepark GriesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen