Park-and-ride
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nutzung einer Fläche als Park-and-ride. Aufgrund der Einstufung als Landschaftsschutzgebiet und der Notwendigkeit, den naturnahen Zustand zu erhalten, wird eine dauerhafte Nutzung als P+R-Fläche abgelehnt. Die Fläche bleibt nur bei überdurchschnittlichem Parkraumbedarf für Messezwecke verfügbar.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich ist die wechselseitige Bereitstellung von Parkraum für unterschiedliche Gruppen ein sinnvoller Beitrag zur effizienten Parkraumnutzung.
Die betroffene Fläche ist jedoch als Landschaftsschutzgebiet (Zone I) eingestuft und steht nur ausnahmsweise bei einem überdurchschnittlichen Parkraumbedarf für Messezwecke zur Verfügung. Der vergleichsweise naturnahe Zustand der Fläche muss beibehalten werden. Des Weiteren finden auch kleinere Veranstaltungen auf dieser Fläche statt.
Darüber hinaus gibt es derzeit Planungen, Probebohrungen für die Nutzung von Erdwärme auf der Fläche durchzuführen, wobei der Flächenumfang und die Nutzungsdauer noch nicht definiert sind.
Im Fazit ist diese Fläche für eine dauerhafte Nutzung als P+R-Fläche beziehungsweise als gemischt genutzte Fläche (Messe / P+R) nicht geeignet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 22. Januar 2022OFOF 267/2Park-and-rideOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2022VV 324Park-and-rideAnfrage
- 30. Mai 2022Sie sind hierSTST 1262Park-and-rideStellungnahme
- 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 2208Bestehende Sanitäranlagen in Innenstadt und BahnhofsviertelStellungnahme
- 16. Oktober 2022OFOF 661/1Noch offene Fragen zum Toilettenkonzept bitte beantwortenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2022VV 536Noch offene Fragen zum Toilettenkonzept bitte beantwortenAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab