Fonds für in Not geratene Mieter
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat Maßnahmen zur Unterstützung von Mietern in Notlagen während der Corona-Pandemie ergriffen. Dazu gehören Wohngeld, Unterstützung durch das Jobcenter und Hilfen zur Wohnungssicherung, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Ziel ist es, die Wohnverhältnisse der Frankfurter Bevölkerung zu sichern und Mietschulden zu vermeiden.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main ist Erbringerin zentraler Beratungs- und Sozialleistungen, die u.a. auch zur Absicherung der Wohnverhältnisse der Frankfurter Bevölkerung dienen. Diese haben im Rahmen der Corona-Pandemie eine gestiegene Bedeutung. Ein wichtiges Instrument ist das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Zuständig ist die Wohngeldbehörde im Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main. Das Wohngeld ist ein Zuschuss, der von Haushalten bezogen werden kann, die über ein ausreichendes Einkommen zur Deckung der Lebenshaltungskosten verfügen, das aber nicht für die Deckung der Miet- bzw. Wohnkosten ausreicht. Auf Beschluss des Innenministeriums besteht für die Wohngeldbehörde die Möglichkeit, vereinfachte Verwaltungsverfahren zu nutzen, um Anträge zeitnah zu prüfen und bestehende Ansprüche auf Wohngeld entsprechend auszuzahlen. Das Amt für Wohnungswesen informiert auf einer eigenen Internetseite über die ergriffenen Maßnahmen. Für Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht um die Lebenshaltungskosten zu decken, besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter Frankfurt eine Übernahme der Kosten der Unterkunft und weitere Leistungen zum Lebensunterhalt nach §§ 27-40 SGB XII zu beantragen. Falls ein Wohnungsverlust droht, können die Hilfen zur Wohnungssicherung des Sozialrathauses Gallus in Anspruch genommen werden, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Zusätzlich zu den kommunalen Unterstützungs- und Sozialleistungen bestand mit dem Beschluss der Bundesregierung des "Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" vom 01.04. bis zum 30.06.2020 ein erweiterter Kündigungsschutz bei Corona-bedingten Mietschulden. Dafür musste frühzeitig Kontakt mit der Vermieterin oder dem Vermieter aufgenommen und bei Bedarf ein Nachweis über die Corona-bedingten Einkommenseinbußen vorgelegt werden. Ausstehende Mietzahlungen müssen zudem (zzgl. Verzugszinsen) bis spätestens 30.Juni 2022 zurückgezahlt werden. In diesem Zeitraum dürfen aufgrund der in diesem Zeitraum Corona-bedingt entstandenen Mietrückstände keine Kündigungen ausgesprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2021OFOF 1041/3Fonds für in Not geratene MieterOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. Februar 2021OMOM 7214Fonds für in Not geratene MieterDirektanregung
- 21. Juni 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1253Fonds für in Not geratene MieterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab