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Fonds für in Not geratene Mieter

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 3 schlägt die Einrichtung eines Fonds für in Not geratene Mieterinnen und Mieter vor, um diesen während der Pandemie zu unterstützen. Ziel ist es, Mietkündigungen und Verdrängungen aus dem Stadtteil zu verhindern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, einen Fonds für in Not geratene Mieterinnen und Mieter einzurichten. Der Fonds soll mit fünf Millionen Euro ausgestattet sein und nach Möglichkeit von der Wohnungswirtschaft mitfinanziert werden.

Begründung

In den Monaten der Pandemie haben Teile der Mieterinnen und Mieter bei wegbrechendem Einkommen Schwierigkeiten, ihren Mietverpflichtungen nachzukommen, und müssen Kündigungen und eine Verdrängung aus dem Stadtteil befürchten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2021OFOF 1041/3Fonds für in Not geratene MieterOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 18. Februar 2021Sie sind hier
    OMOM 7214Fonds für in Not geratene Mieter
    Direktanregung
  3. 21. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1253Fonds für in Not geratene MieterStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 2 · 10.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

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