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Umsetzungsplan der städtischen/hessischen Wohnbaugesellschaften

Vorlagentyp: STMagistrat
42 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Umsetzungsplan der städtischen Wohnbaugesellschaften zur Förderung erneuerbarer Energien in Frankfurt am Main. Ziel ist es, bis 2050 den Energiebedarf zur Hälfte aus erneuerbaren Energien zu decken, wobei Photovoltaik eine zentrale Rolle spielt. Die ABG und NHW prüfen bereits die Umsetzung von Photovoltaikanlagen in ihren Projekten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

In vg. Angelegenheit teilt die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) mit, dass sie sich seit Jahren für die Gewinnung erneuerbarer Energien in Frankfurt am Main einsetzt und damit die politischen Ziele der Stadt Frankfurt am Main unterstützt. Der Masterplan 100 % Klimaschutz der Stadt Frankfurt am Main sieht vor, dass der Energiebedarf im Jahr 2050 zur Hälfte aus erneuerbaren Energien gedeckt wird, die in der Stadt gewonnen werden. Die Photovoltaik spielt dabei im urbanen Raum eine ganz besondere Rolle. Auf Dächern der ABG wurden seit 2007 157 PV-Anlagen mit einer Leistung von ca. 6 MWpeak installiert. Die ABG hat im Jahr 2015 mit dem Aktivstadthaus in der Speicherstraße die Entwicklung des Mieterstrommodells in Frankfurt am Main gestartet. Zusammen mit der Mainova AG wurde das Modell zum Erfolg. Durch die Kooperation zwischen ABG und Mainova ist letztere inzwischen Bundesweit marktführend für Mieterstrom mit erneuerbaren Energien. Auf Dächern der ABG hat Mainova PV-Anlagen mit ca. 3,5 Megawatt installiert. Den auf den Dächern der ABG produzierten Strom können die Mieterinnen und Mieter im Rahmen eines exklusiven Stromtarifs zu günstigen Konditionen beziehen. Auch auf weiteren Dächern der ABG Liegenschaften werden PV-Mieterstromanlagen in der Zukunft installiert werden. Damit setzt die ABG Klimaschutz - wie auch bereits seit 20 Jahren im Neubau durch Passiv- oder Aktivhäuser - auch in anderen Maßnahmen aktiv und richtungsweisend um. Im Weiteren teilt die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (NHW) auf die Anregung des Ortsbeirates wie folgt mit, dass sie bereits seit einiger Zeit die Möglichkeiten zur Umsetzung von Photovoltaik an ihren Projekten prüft. Auch bietet sich hierfür eine Kooperation mit der Mainova an, mit der bereits eine Rahmenvereinbarung, u.a. auch durch vorangegangene Kooperationsprojekte, besteht. Eine entsprechende Vorprüfung ist erfolgt und ein Angebot liegt der NHW dazu vor. Maßgeblich beeinflussender Faktor ist jedoch, die Statik der bestehenden Gebäude, die, nach Prüfung der NHW, voraussichtlich nicht an allen Gebäuden eine vollflächige Belegung zulassen wird. Das strategisches Ziel der NHW ist es, das Maximum auszuschöpfen. Die Entscheidung Photovoltaikanlagen oder/und Solarthermieanlagen im Bestand zu installieren, entscheidet der Aufsichtsrat bei Gesellschaften.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2020OFOF 1050/10Umsetzungsplan der städtischen/hessischen WohnbaugesellschaftenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. September 2020OMOM 6496Umsetzungsplan der städtischen/hessischen WohnbaugesellschaftenDirektanregung
  3. 21. Juni 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 Wochen
    STST 1250Umsetzungsplan der städtischen/hessischen Wohnbaugesellschaften
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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