Strafzettel in der Eschersheimer Landstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1247
Betreff: Strafzettel in der Eschersheimer Landstraße Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird sowohl durch Hilfspolizeibeamte des Straßenverkehrsamtes als auch durch zu Hilfspolizeibeamten bestellten Leiharbeitnehmern im Auftrag des Straßenverkehrsamts sichergestellt. Entsprechend der in der Vergangenheit geäußerten Bitte des Ortsbeirats wird durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit der ruhende Verkehr in den Bereichen Eschersheim und Dornbusch im Rahmen der personellen Möglichkeiten stärker überwacht. Hierbei muss entsprechend der Aufgabenstellung jedwedes Parkvergehen geahndet werden. Dies gilt auch für den in Rede stehenden Bereich der Eschersheimer Landstraße 429-433. Auch nur die teilweise Nutzung des Gehwegs kann wegen dessen geringer Breite und vor dem Hintergrund, dass durch den U-Bahnabgang hier ein erhöhtes Fußgängeraufkommen besteht, nicht erlaubt werden. Daher ist dieser Bereich nicht zum Parken auf dem Gehweg durch eine entsprechende Beschilderung freigegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2012OFOF 368/9Werden Anwohner der Eschersheimer Landstraße mit Strafzetteln .schikaniert.?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. Mai 2012VV 391Strafzettel in der Eschersheimer LandstraßeAnfrage
- 13. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1247Strafzettel in der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab