Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Umwidmung des Bereichs "Kaisertor" zur Fußgängerzone, um das Bahnhofsviertel aufzuwerten. Dies geschieht durch das Verbot des Parkens in den Seitenstreifen und die Erprobung temporärer Nutzungen. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität für Fußgänger zu verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Anregung wird insoweit entsprochen, dass der Magistrat die Umwidmung zur Fußgängerzone im Bereich "Kaisertor" betreibt.
Im Vorgriff dessen wurde das Parken in den Seitenstreifen untersagt, und bis zum Abschluss des Umwidmungsverfahrens sollen unterschiedliche temporäre Nutzungen im Sinne der Anregungen erfolgen. Es werden jedoch vorerst keine baulichen Änderungen vorgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2023OFOF 1075/1Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für Fußgehende öffnenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 28. November 2023OAOA 418Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünenAnregung
- 28. November 2023OMOM 4816Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnenDirektanregung
- 28. November 2023OFOF 1074/1Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 17. Juni 2024Sie sind hierSTST 1241Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnenStellungnahme
- 27. September 2024Antwort des Magistrats · nach 44 WochenBB 362Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab