Kein Rauch auf Spielplätzen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1230
Betreff: Kein Rauch auf Spielplätzen Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass eine gerichtsfeste Aufnahme des Rauchverbotes auf Spielplätzen in der "Polizeiverordnung über die Aufrecht- erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen der Stadt Frankfurt am Main (PVO)" sehr schwierig ist. Der Magistrat beabsichtigt deshalb, ein Rauchverbot auf Spielplätzen in der in Überarbeitung befindlichen Grünanlagensatzung zu verankern. Der Entwurf zu dieser Satzung sieht bezüglich des Rauchverbotes auf öffentlichen Spielplätzen folgende Formulierungen vor:
§ 3
Benutzung der Grünanlagen (2) Für die Benutzung der Kinderspielplätze/-spielpunkte, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen gilt: d) der Konsum von Tabakwaren sowie die gewerbliche Überlassung von Tabak an andere und die unsachgemäße Entsorgung von Tabakabfällen, wie z. B. Zigarettenkippen, Zigarettenstummeln, Pfeifentabak etc. sind untersagt
§10
Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich 2. entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 7 Abfälle, insbesondere auf Kinderspielplätzen, nicht in den dafür aufgestellten Abfallbehältern entsorgt. 8. entgegen dem Verbot nach § 3 Abs. 2 Buchstabe d) Tabakwaren auf Spielplätzen konsumiert sowie Tabak an andere gewerblich überlässt oder Tabakabfällen, wie z. B. Zigarettenkippen, Zigarrenstummeln, Pfeifentabak etc., die unsachgemäß entsorgt werden. Eine entsprechende Initiative wurde bereits gestartet und befindet sich auf dem Weg in die zuständigen Gremien zur Beschlussfassung. Sobald ein Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen gesetzlich verankert ist, wird diese Regelung - sukzessive - bei der Beschilderung Berücksichtigung finden. Zur Zeit ist dies aufgrund fehlender Regelungen nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2016OFOF 22/1Kein Rauch auf SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Juni 2016OMOM 188Kein Rauch auf SpielplätzenDirektanregung
- 9. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1230Kein Rauch auf SpielplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab