Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler Burg
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1225
Betreff: Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler Burg Zu 1.: Nein, das zukünftige "Hofgut Obermühle", Obermühlgasse 7, liegt nicht innerhalb eines amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Zu 2.: Im Baugenehmigungsverfahren wurde kein hydrogeologisches Gutachten vorgelegt.
Zu 3.: Für die temporäre Grundwasserentnahme (Grundwasserhaltung) im Zuge der Baumaßnahme wurde ein wasserrechtlicher Antrag inkl. technischer und hydrogeologischer Erläuterung gestellt und zu wasserwirtschaftlich relevanten Themen Stellung genommen. Grundwasserentnahmen sind immer auf das unbedingt notwendige und technisch mögliche Maß zu beschränken. Im Falle des Hofguts Obermühle wurde darum für die Dauer der Grundwasserhaltung ein druckwasserdichter Baugrubenverbau (Mixed-ln-Place - Dichtwand) in den Untergrund eingebracht. Hierdurch wird der Grundwasserzufluss in die Baugrube und dadurch letztlich die Grundwasserentnahme reduziert. Um eine langfristige Beeinflussung der Grundwasserströmung zu verhindern, wird der Baugrubenverbau nach Beendigung der Grundwasserhaltung geöffnet. Weiterhin wird das Untergeschoss des Gebäudes mit wasserundurchlässigem Beton ausgebildet, um das Gebäude vor eindringendem Grundwasser zu schützen.
Zu 4.: Im Laufe der Grundwasserhaltung wurden bisher keine Auswirkungen auf das Umfeld der Baumaßnahme festgestellt. Die Grundwasserstände schwanken im cm-Bereich, was jedoch auch auf jahreszeitlich (natürlich) bedingte Schwankungen zurückgeführt werden kann. Eine dauerhafte signifikante Veränderung der Grundwasserströmung ist durch den Bau der Tiefgarage nicht zu erwarten (s. a. Antwort auf Frage 3 - Öffnung des Verbaus).
Zu 5.: Nein, für den Urselbach gibt es keine Gefahrenkarte gemäß § 74 WHG. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie stellt jedoch der Öffentlichkeit mit dem Geoportal www.geoportal.hessen.de (Themenauswahl Umwelt / Überschwemmungsgebiete Hessen) verschiedene Karten zur Verfügung, in denen u.a. auch amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete eingesehen werden können.
Zu 6.: Bei Arbeitsbeginn waren zahlreiche Gebäude niedergelegt, nur nach Südwesten blieben die denkmalgeschützten Mühlengebäude erhalten. Es handelt sich um die Niederurseler Bannmühle. Das Gelände ist geprägt vom Urselbach und den Mühlgräben. In der Ortsgeschichte wird u.a. die Mühle mit dem Standort der Urseler Niederungsburg in Verbindung gebracht. Bisher waren keinerlei archäologische Belege oder Funde vorhanden. Unstrittig ist die fränkische Gründung von Ober-, Mittel- und Niederursel, sicher wird der Ort jedoch erst in einer Urkunde von 1132 genannt. Spätestens ab dem 13. Jh. wurde der Ort durch die Reichsministerialen, die Vögte von Ursel, verwaltet, die eine kleine Burg am Urselbach bewohnten. Durch die Ausgrabungen konnte der Standort der Burg zweifelsfrei benachbart der Obermühle identifiziert werden. Zwar sind keine baulichen Reste fassbar, die Funde gehören jedoch in einen adeligen Zusammenhang und können nicht aus dem Bereich der Mühle stammen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2019OFOF 416/8Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler BurgOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2019VV 1205Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler BurgAnfrage
- 1. Juli 2019Sie sind hierSTST 1225Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler BurgStellungnahme
- 2. Januar 2020OFOF 520/8Überreste der Niederurseler BurgOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2020OMOM 5667Überreste der Niederurseler BurgDirektanregung
- 20. April 2020Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 742Überreste der Niederurseler BurgStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab