Überreste der Niederurseler Burg
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, in einer Sitzung über die Ausgrabungen der Überreste der Niederurseler Burg zu berichten. Dies ist wichtig, da die Funde den Standort der Burg der Vögte von Ursel bestätigen könnten. Eine detaillierte Vorstellung der Ergebnisse wird erwartet.
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Der Magistrat wird gebeten, in einer Ortsbeiratssitzung über die Fundsituation auf der Baustelle zu berichten und die Ergebnisse der laut Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1225, durchgeführten "Ausgrabungen" anschaulich vorzustellen.
Begründung
Bei den Tiefbauarbeiten für die Wohnanlage "Hofgut Obermühle" sind offensichtlich Überreste der mittelalterlichen Niederurseler Niederungsburg dokumentiert/sichergestellt worden. Damit wäre der in der Nähe der alten Bannmühle lange vermutete Standort der Burg der Vögte von Ursel erstmals zweifelsfrei belegt. Die Auskünfte des Magistrats zur Anfrage des Ortsbeirates sind recht kurz gefasst und hinsichtlich der Art und Qualität der Funde wenig aufschlussreich. Zudem wurde nicht beantwortet, ob der Bauherr das Denkmalamt hinzugezogen hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2019OFOF 416/8Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler BurgOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2019VV 1205Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler BurgAnfrage
- 1. Juli 2019STST 1225Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler BurgStellungnahme
- 2. Januar 2020OFOF 520/8Überreste der Niederurseler BurgOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5667Überreste der Niederurseler BurgDirektanregung
- 20. April 2020Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 742Überreste der Niederurseler BurgStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats