Wohnbauentwicklung
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Im Hilgenfeld — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte21.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Anstehende Bebauung im Hilgenfeld11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1221
Betreff: Wohnbauentwicklung Zu
- Die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs, des ruhenden und des fließenden Verkehrs werden grundsätzlich in allen Neubaugebieten berücksichtigt. Dabei werden sowohl die bereits bestehenden Wohngebiete als auch die Auswirkungen des Durchgangsverkehrs in den Planungsprozess mit einbezogen und im Zuge der Erstellung des Bebauungsplans berücksichtigt. Zu
- Soweit möglich, wird der Erhalt von Kleingärten berücksichtigt. Zu
- Der Magistrat ist generell bestrebt, soweit möglich den Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft nicht auf fruchtbarem Ackerboden zu vollziehen. So wird mit der Bündelung von Ausgleichsmaßnahmen z. B. im wasserwirtschaftlichen Bereich die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen minimiert. Soweit Landwirte von Ausgleichsmaßnahmen auf von ihnen bewirtschafteten Flächen betroffen sind, werden diese frühzeitig eingebunden. Zu
- Die Qualität eines Baugebietes entwickelt sich aus dem städtebaulichen Konzept heraus. Derzeit überarbeitet der Magistrat das städtebauliche Konzept für das angesprochene Baugebiet. Zu gegebener Zeit wird der Magistrat in der Angelegenheit auf den Ortsbeirat zukommen. Zu
- Die Anregung der Einrichtung eines Bürgertreffs oder eines Cafés mit Clubräumen für das Neubaugebiet "Im Hilgenfeld" wird aufgenommen und in der weiteren Planung geprüft und ggf. konkretisiert. Zu
- Der Magistrat strebt generell an, bei Arrondierungen auf die jeweils vorhandene städtebauliche Struktur einzugehen und die neue Bebauung auf sie abzustimmen. Dies gilt auch für dörfliche und kleinteilige Strukturen, wobei diese in den Neubaugebieten nicht zwangsläufig adaptiert werden sollen, sondern auch bewusst gestaltete städtebauliche Übergänge eine Lösung zur Verbindung alter und neuer Strukturen darstellen können. Zu
- In den Baugebieten werden vielfältige Grün- und Freiflächen für alle Nutzergruppen eingeplant, dabei werden auch die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Altersklassen berücksichtigt. Zu
- In den Baugebieten wird jeweils anhand der prognostizierten Einwohnerzahl die entsprechend notwendige soziale Infrastruktur an Schul-, U3-, Kita und ESB-Plätzen (erweiterte Schulische Betreuung) vorgesehen. In die Planungen fließen auch vorhandene Versorgungsdefizite in der Umgebung der Neubaugebiete ein. Zu
- Studentisches Wohnen wird in allen Wohngebieten planungsrechtlich grundsätzlich möglich sein. In welchen Baugebieten und an welcher Stelle später tatsächlich studentisches Wohnen realisiert werden wird, ist in der jetzigen frühen Planungsphase noch nicht abzusehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2014OFOF 581/10WohnbauentwicklungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. März 2014OAOA 478Wohnbauentwicklung Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9Anregung
- 19. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1221WohnbauentwicklungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab