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Kulturelle Nutzung des Glauburgbunkers

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1190

Betreff: Kulturelle Nutzung des Glauburgbunkers Vorgang: OM 1392/17 OBR 3 Der Glauburgbunker steht nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Der Eigentümer, der dort bis vor einigen Monaten das Explora-Museum betrieben hat, bietet das Gebäude zur Veräußerung am Markt an. Zugunsten der Stadt Frankfurt am Main bestehen zur Absicherung der bestehenden Museumsnutzung eine grundbuchlich gesicherte Bau- und Benutzungsbeschränkung sowie eine Rückerwerbsvormerkung an dem den Bunker umgebenden Grundstück. Auf diese Sicherung würde die Stadt nur gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung verzichten. Aufgrund der bestehenden Wohnungsknappheit ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraums ein wichtiges Ziel des Magistrats, der es daher aus stadtplanerischen Gründen grundsätzlich begrüßen würde, wenn ein Investor eine namhafte Anzahl von neuen Wohnungen - davon mindestens 30 % im Wege des geförderten Wohnungsbaus - errichten würde. Die Veräußerung an einen Wohnungsbauinvestor konnte jedoch nach Informationen des Magistrats bislang - nicht zuletzt aufgrund der vom Magistrat geforderten Entschädigung -nicht erfolgreich zu Ende verhandelt werden. Ein Abbruch mit Neubau von Wohnungen war auf dieser Grundlage für die bisherigen Interessenten nicht wirtschaftlich darstellbar. Ebenso begrüßt der Magistrat eine fortgesetzte kulturelle Nutzung des Glauburgbunkers. Sollte der Eigentümer einen Erwerber finden, der die Museumsnutzung vertragsgemäß fortführt, hat die Stadt Frankfurt am Main keine weitere Interventionsmöglichkeit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. März 2017OFOF 192/3Kulturelle Nutzung des GlauburgbunkersOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. März 2017OMOM 1392Kulturelle Nutzung des GlauburgbunkersDirektanregung
  3. 10. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1190Kulturelle Nutzung des Glauburgbunkers
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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