Kulturelle Nutzung des Glauburgbunkers
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Glauburgbunkers Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle vertrags- und baurechtlichen und ggf. auch finanziellen Möglichkeiten wahrzunehmen, den Glauburg-Bunker im Nordend für eine künftige kulturelle Nutzung zu sichern. Wenn möglich, sollten entsprechende Kaufinteressenten zum Zuge kommen. Begründung: Pressemeldungen zufolge wurde der Glauburg-Bunker bisher noch nicht verkauft. Eine kulturelle Nutzung, z.B. als Museum o.ä., könnte nicht nur für das Nordend, sondern für Frankfurt insgesamt von wesentlich höherem Interesse sein als der bisher offenbar geplante Bau einer sehr überschaubaren Anzahl sehr hochpreisiger Wohnungen. Außerdem ließen sich so die extremen Belastungen der Anwohner durch den Abriss des Bunkers vermeiden.
Inhalt
Antrag vom 03.03.2017, OF 192/3
Betreff: Kulturelle Nutzung des Glauburgbunkers Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle vertrags- und baurechtlichen und ggf. auch finanziellen Möglichkeiten wahrzunehmen, den Glauburg-Bunker im Nordend für eine künftige kulturelle Nutzung zu sichern. Wenn möglich, sollten entsprechende Kaufinteressenten zum Zuge kommen.
Begründung: Pressemeldungen zufolge wurde der Glauburg-Bunker bisher noch nicht verkauft. Eine kulturelle Nutzung, z.B. als Museum o.ä., könnte nicht nur für das Nordend, sondern für Frankfurt insgesamt von wesentlich höherem Interesse sein als der bisher offenbar geplante Bau einer sehr überschaubaren Anzahl sehr hochpreisiger Wohnungen. Außerdem ließen sich so die extremen Belastungen der Anwohner durch den Abriss des Bunkers vermeiden.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2017Sie sind hierOFOF 192/3Kulturelle Nutzung des GlauburgbunkersOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. März 2017OMOM 1392Kulturelle Nutzung des GlauburgbunkersDirektanregung
- 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1190Kulturelle Nutzung des GlauburgbunkersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme