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Kulturelle Nutzung des Glauburgbunkers

Vorlagentyp: OM
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1392 entstanden aus Vorlage: OF 192/3 vom 03.03.2017

Betreff: Kulturelle Nutzung des Glauburgbunkers Der Magistrat wird aufgefordert, alle vertrags- und baurechtlichen und gegebenenfalls auch finanziellen Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Glauburgbunker im Nordend für eine künftige kulturelle beziehungsweise stadtteilbezogene Nutzung zu sichern. Wenn möglich, sollten entsprechende Kaufinteressenten zum Zuge kommen.

Begründung: Pressemeldungen zufolge wurde der Glauburgbunker bisher noch nicht verkauft. Eine kulturelle Nutzung, zum Beispiel als Museum oder Ähnliches, könnte nicht nur für das Nordend, sondern für Frankfurt insgesamt von wesentlich höherem Interesse sein, als der bisher offenbar geplante Bau einer sehr überschaubaren Anzahl sehr hochpreisiger Wohnungen. Außerdem ließen sich so die extremen Belastungen der Anwohner durch den Abriss des Bunkers vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. März 2017OFOF 192/3Kulturelle Nutzung des GlauburgbunkersOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. März 2017Sie sind hier
    OMOM 1392Kulturelle Nutzung des Glauburgbunkers
    Direktanregung
  3. 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1190Kulturelle Nutzung des GlauburgbunkersStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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