Alte Wassergräben im Ginnheimer Wäldchen erneut natürlich bewässern
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass eine natürliche Bewässerung der ehemaligen Wassergräben im Ginnheimer Wäldchen nicht möglich ist, da das ursprüngliche Gewässernetz nicht mehr existiert. Die Umgestaltung des Praunheimer Wehres soll jedoch dazu beitragen, dass die Nidda im Ginnheimer Wäldchen mehr Raum erhält und somit eine Vernässung in diesem Bereich gefördert wird.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es ist nicht möglich die ehemaligen Gräben im Ginnheimer Wäldchen wieder einer natürlichen Bewässerung zuzuführen, da das ursprüngliche Gewässernetz nicht mehr vorhanden ist. Die Nidda wurde in den 20er bzw. 60er Jahren hochwassersicher ausgebaut. Seitdem hat eine Überflutung der Auen nicht mehr stattgefunden. Auch mit dem Umbau der Wehre wird es zu keinen Überschwemmungen mehr kommen, da der Umbau der Wehre nur unter der Voraussetzung, dass der Grundwasserstand und die Hochwassersicherheit sich nicht verändert, vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt wird.
Bei der Planung für die naturnahe Umgestaltung des Praunheimer Wehres hat der Magistrat historische Karten als Vorlage genutzt. Die Linienführung der Nidda soll im Bereich des Praunheimer Wehres der aus dem
19. Jahrhundert nachempfunden werden.
Das heißt im Bereich des Ginnheimer Wäldchens wird die Nidda wieder mehr Raum bekommen. Dies wird auch zu einer Vernässung in diesem Bereich beitragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2023OFOF 432/9Alte Wassergräben im Ginnheimer Wäldchen erneut natürlich bewässernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
- 19. Januar 2023OMOM 3392Alte Wassergräben im Ginnheimer Wäldchen erneut natürlich bewässernDirektanregung
- 5. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1185Alte Wassergräben im Ginnheimer Wäldchen erneut natürlich bewässernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab