Umgestaltungskonzept untere Berger Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat kann derzeit keinen Zeitrahmen für die Planung des Umgestaltungskonzepts der unteren Berger Straße angeben, da keine Ressourcen zur Verfügung stehen. Es wird jedoch angestrebt, die erforderlichen Mittel für den Haushalt 2026 anzumelden und Gespräche mit dem Ortsbeirat zu führen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, derzeit keinen Zeitrahmen für eine Planung und die hierfür erforderliche Vorbereitung angeben zu können. Aufgrund gegenwärtiger und in der näheren Zukunft priorisierter Maßnahmen stehen für das angeregte Projekt ämterübergreifend keine Ressourcen zur Verfügung. Der Magistrat kann lediglich in Aussicht stellen, die für die Planungen erforderlichen Mittel für den Haushalt 2026 anzumelden. In diesem Zeitraum sind dann auch Gespräche mit dem Ortsbeirat sinnvoll.
Im Rahmen eines zu entwickelnden Gesamtkonzepts gilt es, sich grundsätzlich mit der Neuordnung des öffentlichen Raums in der Berger Straße auseinanderzusetzen. Dazu gehört insbesondere die zukünftige Parkordnung, da diese unmittelbar mit den für andere Nutzungen (unter anderem Außengastronomie und Gewerbe) zur Verfügung stehenden Flächen korrespondiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2023STST 1948Die untere Berger Straße attraktiver, sicherer und grüner gestaltenStellungnahme
- 7. Januar 2024OFOF 626/3Umgestaltungskonzept untere Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 25. Januar 2024OMOM 5039Umgestaltungskonzept untere Berger StraßeDirektanregung
- 7. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1180Umgestaltungskonzept untere Berger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab