Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch / Hansaallee
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1173
Betreff: Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch / Hansaallee Der Magistrat kann mitteilen, dass er weder Möglichkeiten noch Anlass sieht, um die gewünschten Maßnahmen gegenüber dem Bauherren einzuleiten.
Der Bauherr verfügt über eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses. Dabei gilt grundsätzlich, dass dem Bauherr drei Jahre zur Verfügung stehen, in denen er diese Baugenehmigung ausnutzen kann, d.h. mit der Maßnahme beginnen muss. Auch Unterbrechungen der Bautätigkeit bis zu einem Jahr sind möglich. Sowohl die Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung als auch der Zeitraum der Unterbrechung der Bautätigkeit können auf Antrag des Bauherren verlängert werden. Im vorliegenden Fall wurde der Unterbrechungszeitraum um ein Jahr auf zwei Jahre verlängert. Diese Verlängerung wurde insbesondere aus der Erwägung erteilt, dass bei einem Verfall der Baugenehmigung die angesprochene optische Situation kurzfristig nicht zu beheben gewesen wäre. Zwar versteht der Magistrat den geäußerten Unmut über die geschilderten Unannehmlichkeiten und informiert sich daher regelmäßig über den Baufortschritt. Der Magistrat möchte jedoch auch den Bauherrn unterstützen, insbesondere wenn ein Verfall einer bereits teilweise umgesetzten Baugenehmigung zu untragbaren wirtschaftlichen und auch städtebaulich unerwünschten Folgen führen würde. Der Magistrat bittet daher um Verständnis, dass in einer lebendigen Stadt mit hoher baulicher Tätigkeit mitunter Verzögerungen und Behinderungen entstehen können. Der Magistrat steht aber auch weiterhin in regelmäßigem Kontakt mit der Bauherrschaft. Eine aktuelle Rücksprache mit dieser hat ergeben, dass die Baustelle auch aktuell betrieben wird, ein Einschreiten ist daher nicht erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2011OFOF 122/9Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/HansaalleeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 18. August 2011VV 83Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/HansaalleeAnfrage
- 4. November 2011Sie sind hierSTST 1173Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch / HansaalleeStellungnahme
- 7. Februar 2012OFOF 291/9Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/Hansaallee;Ortsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2012VV 288Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/HansaalleeAnfrage
- 11. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 715Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/HansaalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab