Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/Hansaallee;
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Dornbusch/Hansaallee; Vorgang: V 83/11 OBR 9; ST 1173/11 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann die dreijährige Frist, die dem Bauherren ab Erteilung der Baugenehmigung zur Realisierung zur Verfügung steht, begonnen hat; - wann die vom Bauherren beantragte Verlängerung wirksam geworden ist ; - wie er in dieser Angelegenheit weiter zu verfahren beabsichtigt. Begründung: Diese Baumaßnahme zieht sich schon seit Jahren hin. Eingetretene Baufortschritte, auch in den letzten Monaten, sind nur gering ausgefallen. Die gegenwärtige Kälteperiode, in der nur wenig oder gar nichts geschehen kann, spielt bei der Bewertung des zeitlichen Gesamtablaufs nur eine untergeordnete Rolle. Mit den stockenden Baumaßnahmen gehen an diesem neuralgischen Punkt seit Jahren erhebliche Behinderungen für alle Verkehrsteilnehmer einher. Dass die Dauer-Baugrube auch eine ästhetische Zumutung bedeutet, sei nur am Rande erwähnt. Bei allem Verständnis für den Bauherren und bei einer gebotenen Toleranz beim zeitlichen Ablauf besteht hier schon lange kein ausgewogenes Verhältnis zwischen privatem und öffentlichem Interesse mehr. Öffentliches Interesse manifestiert sich nicht nur aus der (offiziellen) Baupolitik des Magistrats sondern auch - und nicht zuletzt - aus den Bedürfnissen der Bürger unserer Stadt.
Inhalt
Antrag vom 07.02.2012, OF 291/9
Betreff: Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/Hansaallee; Vorgang: V 83/11 OBR 9; ST 1173/11 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann die dreijährige Frist, die dem Bauherren ab Erteilung der Baugenehmigung zur Realisierung zur Verfügung steht, begonnen hat; - wann die vom Bauherren beantragte Verlängerung wirksam geworden ist ; - wie er in dieser Angelegenheit weiter zu verfahren beabsichtigt.
Begründung: Diese Baumaßnahme zieht sich schon seit Jahren hin. Eingetretene Baufortschritte, auch in den letzten Monaten, sind nur gering ausgefallen. Die gegenwärtige Kälteperiode, in der nur wenig oder gar nichts geschehen kann, spielt bei der Bewertung des zeitlichen Gesamtablaufs nur eine untergeordnete Rolle. Mit den stockenden Baumaßnahmen gehen an diesem neuralgischen Punkt seit Jahren erhebliche Behinderungen für alle Verkehrsteilnehmer einher. Dass die Dauer-Baugrube auch eine ästhetische Zumutung bedeutet, sei nur am Rande erwähnt. Bei allem Verständnis für den Bauherren und bei einer gebotenen Toleranz beim zeitlichen Ablauf besteht hier schon lange kein ausgewogenes Verhältnis zwischen privatem und öffentlichem Interesse mehr. Öffentliches Interesse manifestiert sich nicht nur aus der (offiziellen) Baupolitik des Magistrats sondern auch - und nicht zuletzt - aus den Bedürfnissen der Bürger unserer Stadt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2011OFOF 122/9Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/HansaalleeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 18. August 2011VV 83Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/HansaalleeAnfrage
- 4. November 2011STST 1173Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch / HansaalleeStellungnahme
- 7. Februar 2012Sie sind hierOFOF 291/9Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/Hansaallee;Ortsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2012VV 288Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/HansaalleeAnfrage
- 11. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 715Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/HansaalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE