Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/Hansaallee
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Dornbusch/Hansaallee Der Magistrat wird dringend um Auskunft über die weitere Entwicklung an dieser städtebaulich und verkehrstechnisch neuralgischen Stelle gebeten. Insbesondere interessiert, - ob eine weitere Kooperation mit dem Bauherrn nach jahrelangem Stillstand von dessen Seite überhaupt noch als sinnvoll angesehen wird; - welche sonstigen Bemühungen als zielführend in Betracht gezogen werden; - welche ordnungspolitischen und rechtlichen Schritte inzwischen erwogen sind; - wann endlich welche Maßnahmen absehbar greifen werden. Begründung: Die Baugrube besteht als solche schon seit mehreren Jahren. Mit der Absperrung für diese sind über Jahre hin Einengungen des Verkehrsraumes, Teil-Sperrungen von Bürgersteigen, die Aufnötigung eines schwierigeren und längeren Zugangs zu einem Verbrauchermarkt verbunden. Der schlechtere Zugang trifft vor allem die ältere Bevölkerung. Städtebaulich wird den Anwohnern seit Jahren ein trist-trauriger Anblick zugemutet. In der Angelegenheit liegt mehrfacher Schriftwechsel zwischen einem Bürger, der nahe wohnt, und einer Mitarbeiterin der Bauaufsicht vor und kann zur Verfügung gestellt werden. Der Magistrat verfügt über ein ausreichendes Instrumentarium, um einen für die Allgemeinheit so lange negativ andauernden Zustand zu unterbinden bzw. zu beenden. Er muss das Instrumentarium nur nutzen.
Inhalt
Antrag vom 04.08.2011, OF 122/9
Betreff: Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/Hansaallee Der Magistrat wird dringend um Auskunft über die weitere Entwicklung an dieser städtebaulich und verkehrstechnisch neuralgischen Stelle gebeten. Insbesondere interessiert, - ob eine weitere Kooperation mit dem Bauherrn nach jahrelangem Stillstand von dessen Seite überhaupt noch als sinnvoll angesehen wird; - welche sonstigen Bemühungen als zielführend in Betracht gezogen werden; - welche ordnungspolitischen und rechtlichen Schritte inzwischen erwogen sind; - wann endlich welche Maßnahmen absehbar greifen werden.
Begründung: Die Baugrube besteht als solche schon seit mehreren Jahren. Mit der Absperrung für diese sind über Jahre hin Einengungen des Verkehrsraumes, Teil-Sperrungen von Bürgersteigen, die Aufnötigung eines schwierigeren und längeren Zugangs zu einem Verbrauchermarkt verbunden. Der schlechtere Zugang trifft vor allem die ältere Bevölkerung. Städtebaulich wird den Anwohnern seit Jahren ein trist-trauriger Anblick zugemutet. In der Angelegenheit liegt mehrfacher Schriftwechsel zwischen einem Bürger, der nahe wohnt, und einer Mitarbeiterin der Bauaufsicht vor und kann zur Verfügung gestellt werden. Der Magistrat verfügt über ein ausreichendes Instrumentarium, um einen für die Allgemeinheit so lange negativ andauernden Zustand zu unterbinden bzw. zu beenden. Er muss das Instrumentarium nur nutzen.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 4. August 2011Sie sind hierOFOF 122/9Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/HansaalleeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 18. August 2011VV 83Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/HansaalleeAnfrage
- 4. November 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1173Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch / HansaalleeStellungnahme
- 7. Februar 2012OFOF 291/9Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/Hansaallee;Ortsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2012VV 288Baugrube an der Kreuzung Am Dornbusch/HansaalleeAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)