.Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet..
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2004, ST 1170
Betreff:
"Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet. ."
Der Magistrat hat in seinem Bericht vom 10.09.2004, B 607, zur Frage der rechtlichen Voraussetzungen für ein verwaltungsrechtliches Klage-/einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Nutzung der Standspuren als Fahrspuren auf der A 5 Stellung genommen.
Der Magistrat vertritt demnach die Auffassung, dass das Kriterium der 16. BImSchV, der Bau eines durchgehenden Fahrstreifens zwischen zwei Knoten, erkennbar erfüllt ist und Anspruch auf Lärmvorsorge für den gesamten Streckenabschnitt zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz besteht.
Diese Auffassung hat der Magistrat in dem zurzeit laufenden Planfeststellungsverfahren zum Bau zusätzlicher Beschleunigungs- und Verzögerungsfahrstreifen an der Tank- und Rastanlage Taunusblick dargelegt und die Planungen abgelehnt, solange die Problematik des Lärmschutzes nicht geklärt ist.
Soweit diese Belange von der Planfeststellungsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung) nicht berücksichtigt werden, kann die Entscheidung dann durch Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juli 2004BB 438Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
- 1. September 2004OFOF 347/15.Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet ..Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. September 2004OMOM 3006.Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet ..Direktanregung
- 10. November 2004Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1170.Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet..Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab