.Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet ..
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2004, OM 3006
entstanden aus Vorlage: OF 347/15 vom 01.09.2004
Betreff:
"Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet . ."
Vorgang:
B 438/04
Es ist den Mitgliedern des Ortsbeirats 15 unverständlich, dass es dem Magistrat innerhalb von zwei Jahren nicht möglich war, die dezernatsübergreifenden Prüfungen und Abstimmungen abzuschließen und abschließend zu berichten.
Demzufolge fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, umgehend im Sinne der angegebenen Anträge tätig zu werden und zu berichten.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juli 2004BB 438Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet Lärmschutz an der Urselbachtalbrücke Keine Nutzung der Standspuren der Autobahn A.5 ohne Lärmschutz für Praunheim, Niederursel und Kalbach (SPD für Lärmschutz an der Autobahn) Keine vierte FahrMagistratsbericht
- 1. September 2004OFOF 347/15.Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet ..Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. September 2004Sie sind hierOMOM 3006.Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet ..Direktanregung
- 10. November 2004Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1170.Lärmschutz an den Bundesautobahnen im Frankfurter Stadtgebiet..Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats