Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün- und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5 bis 29 und Birsteiner Straße 88 bis 100
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, keine Straßenlaternen im Bereich der Grünanlage Lauterbacher Straße zu installieren, um die heimische Fauna und Flora zu schützen. Die Anwohner und Kinder können die beleuchteten Gehwege entlang der Lauterbacher und Birsteiner Straße nutzen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Birsteiner Straße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Radweg entlang der Kilianstädter Straße / Wilhelmsbader Weg14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Trinkwasserbrunnen an den Orten Atzelbergplatz, Lohrberg, Raiffeisenstraße 70 und Birsteiner Straße installieren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Installation von Sonnenschutz an der Bushaltestelle „Roter Graben“28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Birsteiner Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zum Schutz der heimischen Fauna und Flora werden öffentliche Grünanlagen mit wenigen Ausnahmen (z. B. ausgewiesene Schulwege durch Grünanlagen) grundsätzlich nicht beleuchtet. Die Grünanlage Lauterbacher Straße ist nicht als Schulweg ausgewiesen. Den Kindern, Anwohnerinnen und Anwohnern stehen die beleuchteten Gehwege entlang der Lauterbacher und der Birsteiner Straße zur Verfügung. Hierüber erfolgt auch die Haupterschließung zu den Wohngebäuden der Lauterbacher Straße 5 bis 29 und Birsteiner Straße 88 bis 100. Da hier keine Belange der unbedingten Verkehrssicherheit betroffen sind, sieht der Magistrat davon ab, die Anregung des OBR umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Dezember 2019OFOF 679/11Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und Birsteiner Straße 88-100Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2020EAEA 76Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün- und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5 bis 29 und Birsteiner Straße 88 bis 100Etatanregung
- 19. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1167Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün- und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5 bis 29 und Birsteiner Straße 88 bis 100Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab