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Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün- und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5 bis 29 und Birsteiner Straße 88 bis 100

Vorlagentyp: STMagistrat
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, keine Straßenlaternen im Bereich der Grünanlage Lauterbacher Straße zu installieren, um die heimische Fauna und Flora zu schützen. Die Anwohner und Kinder können die beleuchteten Gehwege entlang der Lauterbacher und Birsteiner Straße nutzen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zum Schutz der heimischen Fauna und Flora werden öffentliche Grünanlagen mit wenigen Ausnahmen (z. B. ausgewiesene Schulwege durch Grünanlagen) grundsätzlich nicht beleuchtet. Die Grünanlage Lauterbacher Straße ist nicht als Schulweg ausgewiesen. Den Kindern, Anwohnerinnen und Anwohnern stehen die beleuchteten Gehwege entlang der Lauterbacher und der Birsteiner Straße zur Verfügung. Hierüber erfolgt auch die Haupterschließung zu den Wohngebäuden der Lauterbacher Straße 5 bis 29 und Birsteiner Straße 88 bis 100. Da hier keine Belange der unbedingten Verkehrssicherheit betroffen sind, sieht der Magistrat davon ab, die Anregung des OBR umzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Dezember 2019OFOF 679/11Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und Birsteiner Straße 88-100Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. Januar 2020EAEA 76Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün- und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5 bis 29 und Birsteiner Straße 88 bis 100Etatanregung
  3. 19. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    STST 1167Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün- und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5 bis 29 und Birsteiner Straße 88 bis 100
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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