Am Zebrastreifen des Übergangs Wächtersbacher Straße / Kaufland eine parallele Radfurt für Fahrradfahrer zur Birsteiner Straße einrichten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Einrichtung einer parallelen Radfurt am Zebrastreifen der Wächtersbacher Straße zum Kaufland, um die Sicherheit von Radfahrern zu erhöhen. Zudem soll die Vorrangregelung für den Radverkehr klar geregelt und beschildert werden.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 11.01.2027 antworten. Noch 67 Tage.Warum?
Lauterbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Einrichtung einer nachhaltigen Lichtquelle zwischen den Häusern in der Birsteiner Straße und der Lauterbacher Straße19.10.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Die Lauterbacher Straße 4 muss eine Seniorenwohnanlage bleiben19.10.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Erneuerung und bedarfsgerechte Gestaltung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße Lauterbacher Straße mit bürgersteiggleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, der Seniorenwohnanlage, dem Fußweg zur Bushaltestelle und dem Nahversorgungszentrum19.10.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) des Übergangs der Wächtersbacher Straße zum Kaufland eine parallel geführte, markierte Radfurt einzurichten, sodass der Radweg in Fahrtrichtung stadtauswärts auf Höhe der Bushaltestelle "Lauterbacher Straße" sicher über die Fahrbahn weitergeführt wird und Anschluss an den Radweg von der Wächtersbacher Straße in Richtung Birsteiner Straße besteht.
Der Magistrat wird zudem gebeten, dabei die Vorrangregelung für den Radverkehr eindeutig zu regeln und zu beschildern bzw. deutlich zu markieren.
Begründung
Auf Höhe der Bushaltestelle "Lauterbacher Straße" endet der Radweg in Fahrtrichtung stadtauswärts unmittelbar vor dem Zebrastreifen. Eine durchgehende Radverbindung zum Radweg von der Wächtersbacher Straße in Richtung Birsteiner Straße fehlt damit. Radfahrende stehen an dieser Stelle vor der Frage, wie sie die Fahrbahn sicher queren sollen.
Rechtslage:
Der besondere Vorrang an einen Fußgängerüberweg nach § 26 StVO gilt für Fußgänger:innen. Wer mit dem Fahrrad fährt, ist im Sinne der StVO kein/e Fußgänger:in und hat am Zebrastreifen daher keinen Vorrang gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr. Diesen Vorrang haben Radfahrende nur, wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben. Das ist vielen Radfahrenden nicht bekannt. Ebenso rechnen Kraftfahrende häufig nicht damit, dass ein Radfahrer den Zebrastreifen befährt.
Folge:
Aus dieser Diskrepanz zwischen dem, was Radfahrende annehmen, und dem, was rechtlich gilt, entstehen gefährliche Situationen: Radfahrende fahren im Vertrauen auf einen Vorrang über den Zebrastreifen, den sie nicht haben, und Kraftfahrende halten nicht an oder werden überrascht.
Lösung:
Eine parallel zum Zebrastreifen markierte Radfurt führt den Radverkehr geordnet über die Fahrbahn, macht die Querungsstelle für alle Verkehrsteilnehmenden erkennbar und ermöglicht eine eindeutige Vorrangregelung. Zugleich wird die Lücke im Radwegenetz geschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Oktober 2026 richtete Ortsbeirat 11 diese Direktanregung an den Magistrat.