Planungssicherheit für lokale Handels- und Gewerbetreibende im Nordend
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Sonderregelung zur Unterstützung der Außengastronomie bis zum 30.04.2022 verlängert, um lokale Handels- und Gewerbetreibende während der Corona-Pandemie zu unterstützen. Zukünftige Regelungen werden weiterhin geprüft und die Betroffenen informiert.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Sonderregelung zur Unterstützung der Außengastronomie während der Corona-Pandemie bis zum 30.04.2022 verlängert (siehe Anlage).
Der Magistrat prüft weiterführende Regelungen. Nach abschließender Prüfung informiert der Magistrat Handels- und Gewerbetreibende sowie Verbände.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2021OFOF 99/3Planungssicherheit für lokale Handels- und Gewerbetreibende im NordendOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. September 2021OMOM 727Planungssicherheit für lokale Handels- und Gewerbetreibende im NordendDirektanregung
- 14. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 115Planungssicherheit für lokale Handels- und Gewerbetreibende im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab