Planungssicherheit für lokale Handels- und Gewerbetreibende im Nordend
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zeitlich unbegrenzter gewerblicher Sondernutzungserlaubnisse für lokale Handels- und Gewerbetreibende im Nordend zu nutzen. Dies soll den betroffenen Betrieben mehr Planungssicherheit und Investitionsmöglichkeiten bieten, insbesondere in der aktuellen pandemiebedingten Situation.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, von der in der städtischen Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren enthaltenen Möglichkeit, zeitlich unbegrenzte gewerbliche Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen, in seiner Verwaltungspraxis Gebrauch zu machen. Die gewerbliche Sondernutzungserlaubnis soll künftig auf Antrag der Betreiberinnen und Betreiber wahlweise zeitlich begrenzt oder auf unbefristete Zeit (statt wie bislang höchstens zwölf bzw. sechs Monate), beides jedoch unter Widerrufsvorbehalt, erteilt werden. Die Gewerbetreibenden, die derzeit in Besitz einer zeitlich begrenzten Sondernutzungserlaubnis sind, sollen auf diese Änderung hingewiesen werden. Bedingungen, Auflagen sowie straßenrechtliche Belange bleiben davon selbstverständlich unberührt.
Begründung
Die Handels- und Gewerbetreibenden, insbesondere in Ausschank und Gastronomie, wurden infolge der behördlichen Schließungsanordnungen zur Beschränkung sozialer Kontakte in der Coronapandemie wirtschaftlich besonders getroffen. Auch weiterhin dürfen viele Einrichtungen aufgrund der in Hessen erforderlichen Abstands- und Hygienekonzepte nicht in gewohnter Sitz- und Stehplatzkapazität öffnen. Viele Betreiberinnen und Betreiber ohne eigene Außenflächen wurden in der Not auf den öffentlichen Straßen, Parkflächen und lokalen Plätzen erfinderisch: Investitionen in feste Böden, Tische, Bestuhlung sowie Sicht- und Windschutze haben ansehnliche Warenauslagen, Terrassen und Sommergärten hervorgebracht, die einen gesundheitlich unbedenklichen Aufenthalt ermöglichen und so einen positiven Beitrag zur Lebensqualität im Nordend beitragen. Die Regelungen für bereits bestehende Sondernutzungen bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern, war deshalb ein erster wichtiger Schritt für mehr Planungs- und Investitionssicherheit. Ein Ende der pandemischen Situation ist jedoch noch nicht in Sicht. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass viele Bewohnerinnen und Bewohner des Nordends, aber auch die Betreiberinnen und Betreiber Gefallen an der "Frankforder Dolsche Vidda" gefunden haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2021OFOF 99/3Planungssicherheit für lokale Handels- und Gewerbetreibende im NordendOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. September 2021Sie sind hierOMOM 727Planungssicherheit für lokale Handels- und Gewerbetreibende im NordendDirektanregung
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 115Planungssicherheit für lokale Handels- und Gewerbetreibende im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats