Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1158
Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg Der Anregung wird entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2012OFOF 308/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser LandwehrwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Mai 2012OMOM 1165Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser LandwehrwegDirektanregung
- 6. August 2012Sie sind hierSTST 1158Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser LandwehrwegStellungnahme
- 8. Februar 2013OFOF 511/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser LandwehrwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. März 2013VV 678Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser LandwehrwegAnfrage
- 8. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1049Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser LandwehrwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab