Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg
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Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: ST 1158/12 In Erinnerung an die ST 1185 vom 06.08.2012 bitten wir den Magistrat um Auskunft, wann mit der Umsetzung der zugesagten Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Der Magistrat wurde gebeten, im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO).
Inhalt
Antrag vom 08.02.2013, OF 511/5
Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: ST 1158/12 In Erinnerung an die ST 1185 vom 06.08.2012 bitten wir den Magistrat um Auskunft, wann mit der Umsetzung der zugesagten Maßnahme zu rechnen ist.
Begründung: Der Magistrat wurde gebeten, im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012STST 1158Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser LandwehrwegStellungnahme
- 8. Februar 2013Sie sind hierOFOF 511/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser LandwehrwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. März 2013VV 678Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser LandwehrwegAnfrage
- 8. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1049Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser LandwehrwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme