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Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg

Vorlagentyp: V
48 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Idee
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Auskunftsersuchen vom 15.03.2013, V 678 entstanden aus Vorlage: OF 511/5 vom 08.02.2013

Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: ST 1158/12 Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu geben, wann mit der Umsetzung der zugesagten Maßnahme hinsichtlich einer Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg zu rechnen ist.

Begründung: Der Magistrat wurde gebeten, im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. August 2012STST 1158Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser LandwehrwegStellungnahme
  2. 8. Februar 2013OFOF 511/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser LandwehrwegOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 15. März 2013Sie sind hier
    VV 678Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg
    Anfrage
  4. 8. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1049Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser LandwehrwegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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