Keine Ausnahmen für Nachtflüge während der Fußball-EM
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unterstützt die Entscheidung der Fluglärmkommission, keine Ausnahmen für Nachtflüge während der UEFA EURO 2024 zuzulassen. Dies soll die Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen gewährleisten und nachhaltiges Reisen fördern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Fluglärmkommission Frankfurt hat in ihrer 274. Sitzung am 14. Februar 2024 einen Beschluss zu Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Frankfurt während der UEFA EURO 2024 gefasst. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unterstützt als Mitglied der Frankfurter Fluglärmkommission diesen Beschluss. Der Magistrat hat im Übrigen beim Bewerbungsverfahren zur EURO 2024 auch keine Ausnahmeregelung vorgelegt. Zusätzlich wird auf die Zuständigkeit des Landes Hessen zur Erfüllung der Bestimmungen aus dem Planfeststellungsbeschluss und Mediationsverfahren verwiesen.
Die Anreise innerhalb der Europäischen Union ist grundsätzlich planbar, da alle Termine und Spielzeiten sowie die Austragungsorte bereits feststehen und grundsätzlich mit sämtlichen Verkehrsmitten gut zu erreichen sind. Die UEFA wirbt zudem auf der eigenen Homepage für nachhaltiges Reisen mit Bus und Bahn und gibt finanzielle Anreize.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2024OFOF 1029/5Keine Ausnahmen für Nachtflüge während der Fußball-EMOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2024OMOM 5323Keine Ausnahmen für Nachtflüge während der Fußball-EMDirektanregung
- 7. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1140Keine Ausnahmen für Nachtflüge während der Fußball-EMStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab