Keine Ausnahmen für Nachtflüge während der Fußball-EM
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, klarzustellen, dass während der Fußball-Europameisterschaft keine Ausnahmen von den Nachtflugbeschränkungen erlaubt sind. Dies geschieht, um die bereits unzureichenden Nachtflugbeschränkungen zu schützen und um Bedenken der Anwohner zu berücksichtigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, unmissverständlich klarzumachen, dass es nicht möglich ist, während der Fußball-Europameisterschaft Ausnahmen von den Nachtflugbeschränkungen nach Punkt A II 6.1.2 des Planfeststellungsbeschlusses zu gestatten, und die Hessische Landesregierung zu bitten, dies ebenso unmissverständlich klarzumachen.
Begründung
Entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses können gemäß dem oben bezeichneten Passus Ausnahmen von den Nachtflugbeschränkungen in besonderem öffentlichen Interesse erfolgen. Viele Menschen im Frankfurter Süden zeigen sich irritiert, dass anlässlich einer Fußball-EM die ohnehin unzureichenden Nachtflugbeschränkungen infrage gestellt werden. Sie befürchten zu Recht das Ende der Nachtflugbeschränkungen, weil dann jedes beliebige Event für weitere Ausnahmen herhalten würde. Die Fußball-EM mag viele besonders interessieren, ein besonderes öffentliches Interesse liegt hier jedoch nicht vor. Nach Kenntnis des Ortsbeirats wurde der besagte Passus für eine Ausnahme bisher noch nicht angewandt. Gedacht ist der Ausnahmetatbestand, um etwa den Einzelflug eines besonders wichtigen Staatsgastes zu ermöglichen. Viel sinnvoller wäre es, die Weiterreise der Fußballfans mit Sonderzügen zu organisieren, da die Ziele andere Austragungsorte in Deutschland sind. Das wäre kaum zeitaufwendiger als ein Flug, da die Sicherheitskontrollen entfallen und die Gäste viel dichter an die Zielunterkünfte gebracht würden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2024OFOF 1029/5Keine Ausnahmen für Nachtflüge während der Fußball-EMOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2024Sie sind hierOMOM 5323Keine Ausnahmen für Nachtflüge während der Fußball-EMDirektanregung
- 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1140Keine Ausnahmen für Nachtflüge während der Fußball-EMStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats