Ostbahnhofstraße: Autos besser ins Parkhaus als auf den Bürgersteig
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, Stahlabweiser an der Einfahrt zum Parkhaus "The East" anzubringen, um das ordnungswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf dem Geh- und Radweg zu verhindern. Dies geschieht aufgrund wiederholter Verstöße trotz hoher Kontrolldichte. Die Maßnahme soll im zweiten Halbjahr 2023 umgesetzt werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Bereich der Einfahrt zum Parkhaus "The East" handelt es sich klar erkennbar um einen getrennten Geh- und Radweg. Die Verstöße werden bewusst und trotz vergleichsweise hoher Kontrolldichte begangen. Der Magistrat entspricht daher der Anregung und wird Stahlabweiser anbringen, um das ordnungswidrige Abstellen von Fahrzeugen im Geh- und Radweg zu unterbinden. Darüber hinaus prüft der Magistrat, ob die angrenzende Grünfläche ebenfalls abgesichert werden muss. Die Maßnahme wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2023 ausgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2023OFOF 263/4Ostbahnhofstraße: Autos besser ins Parkhaus als auf den BürgersteigOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Januar 2023OMOM 3377Ostbahnhofstraße: Autos besser ins Parkhaus als auf den BürgersteigDirektanregung
- 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1126Ostbahnhofstraße: Autos besser ins Parkhaus als auf den BürgersteigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab