Ostbahnhofstraße: Autos besser ins Parkhaus als auf den Bürgersteig
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Poller an der Einfahrt zum Parkhaus "The East" in der Ostbahnhofstraße zu installieren, um das Parken auf dem Bürgersteig zu verhindern. Dies soll die Durchfahrt für Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen oder Rollatoren, erleichtern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Ostbahnhofstraße auf dem Bürgersteig an der Einfahrt zum Parkhaus "The East" Poller so zu setzen, dass geparkte Autos nicht mehr neben der Einfahrt den Bürgersteig samt Radweg blockieren.
Begründung
Hier schreibt eine Beobachterin: "Es ist so, dass regelmäßig auf beiden Seiten neben der Zufahrt zum Parkhaus "The East" der Bürgersteig zugeparkt wird und so das Durchkommen mit Kinderwagen, Rollator etc. behindert. Oft auch zwei Fahrzeuge nebeneinander. Und das, obwohl das Parkhaus für Kunden vom REWE- und DM-Markt usw. kostenfrei ist."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2023OFOF 263/4Ostbahnhofstraße: Autos besser ins Parkhaus als auf den BürgersteigOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3377Ostbahnhofstraße: Autos besser ins Parkhaus als auf den BürgersteigDirektanregung
- 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1126Ostbahnhofstraße: Autos besser ins Parkhaus als auf den BürgersteigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats