Wann werden unsere Gehwege endlich barrierefrei?
Zusammenfassung
Der Magistrat plant eine Sondernutzungserlaubnis für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum, um das wilde Abstellen zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Ziel ist es, Blindenleitsysteme freizuhalten und feste Abstellflächen auszuweisen, um eine nachhaltige Lösung für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat erarbeitet derzeit eine Sondernutzungserlaubnis mit einem Auflagenkatalog für das Abstellen der E-Scooter im öffentlichen Raum. Damit soll zukünftig das "wilde Abstellen" der Roller verhindert und gefährlichen Situationen vorgebeugt werden. Wie bei allen anderen Sondernutzungen im Frankfurter Stadtgebiet müssen die Blindenleitsysteme auch von den E-Scootern jederzeit freigehalten werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, bestimmte Bereiche des öffentlichen Raums für das Befahren und Abstellen der E-Scooter auszuschließen und sukzessiv feste Abstellflächen für die E-Scooter auszuweisen.
Generell wird eine nachhaltige und vernünftige Lösung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer angestrebt. Werden E-Scooter unsachgemäß abgestellt, können die jeweiligen Anbieterfirmen direkt kontaktiert werden. Diese können dann mit den Nutzenden in Kontakt treten und gegebenenfalls die E-Scooter abholen. Bei gefährlichen Situationen im öffentlichen Raum kann die Verkehrsüberwachung (Telefon: 069-212 36360) benachrichtigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2021OFOF 163/2Wann werden unsere Gehwege endlich barrierefrei?Ortsbeiratsantrag · BFF
- 13. September 2021VV 179Wann werden unsere Gehwege endlich barrierefrei?Anfrage
- 14. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 111Wann werden unsere Gehwege endlich barrierefrei?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab