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Rahmenkonzept Gewerbegebiet Sossenheim hier: Vorplanung Ausbau Westerbachstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1118

Betreff:

Rahmenkonzept Gewerbegebiet Sossenheim hier: Vorplanung Ausbau Westerbachstraße

zu

  1. Der Magistrat plant die Durchführung einer Verkehrserhebung zur Ermittlung von aktuellen Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehrsanteilen im Bereich Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße in der zweiten Jahreshälfte 2010 und wird nach Vorliegen der Ergebnisse dem Ortsbeirat unaufgefordert berichten. zu 2a. Die Parkplatzbilanz der Vorplanung stellt sich für die einzelnen Planungsabschnitte wie folgt dar: Ab Haigerer Straße bis Brücke BAB A 648 Straßenseite Bestand Vorplanung Differenz nördl. 16 8 - 8 südl. 9 10 + 1 Ab Brücke BAB 648 bis Anfang Bebauung Westerbachstr. (Haus 165) Straßenseite Bestand Vorplanung Differenz nördl. 22 6 - 16 südl. 0 8 + 8 Ab Anfang Bebauung Westerbachstr. bis Wilh.-Fay-Str. Straßenseite Bestand Vorplanung Differenz nördl. 22 0 - 22 südl. 19 31 + 12 Ab Wilh.-Fay-Str. bis Brücke BAB A 5 Straßenseite Bestand Vorplanung Differenz nördl. 40 40 0 südl. 37 37 0 zu 2b. Der Vorplanung liegt ein Belastungsszenario zugrunde, wonach der Verkehr in der Wilhelm-Fay-Straße um mehr als 90 % zunimmt. In der Westerbachstraße beträgt der Zuwachs westlich der Wilhelm-Fay-Str. rd. 45 % und östlich rd. 60 %. zu 2c. Über die unter 2d. bis f. genannten Maßnahmen der Stadt Eschborn und der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung hinaus plant der Magistrat derzeit keine weiteren Maßnahmen im Straßennetz. Hinsichtlich der vom Ortsbeirat 6 angeregten Straßenverbindung von der Heinrich-Hopf-Straße zur Eschborner Landstraße muss zunächst abgewartet werden, inwieweit durch Um- und Ausbau des Nordwestkreuzes die Gewerbegebiete westlich Rödelheim besser an die Autobahnen angebunden werden können (siehe auch Antwort zu 2f.) zu 2d. Die Stadt Eschborn plant eine Verbindungsstraße von der Frankfurter Straße im Gewerbegebiet Eschborn-Süd zum Knotenpunkt der Landesstraßen L 3005 und L 3006 am Gewerbegebiet Eschborn-Ost. Das Gewerbegebiet Eschborn-Süd kann dann auch aus Richtung Nordwestkreuz besser erreicht werden. Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Die Stadt Eschborn geht davon aus, dass für die Baureifplanung und die Baudurchführung mindestens vier Jahre benötigt werden. Mit einer Inbetriebnahme ist also ab 2015 zu rechnen. zu 2e. Die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung plant den Ausbau der Anschlussstelle Eschborn. Von der A 66 aus Richtung Westen soll durchgängig zweistreifig in Richtung Eschborn gefahren werden können. Der Planfeststellungsbeschluss hierzu wird noch für dieses Jahr erwartet. Erst nachdem der Beschluss Rechtskraft erlangt hat, können Aussagen zum Umsetzungszeitpunkt gemacht werden. Zusätzlich existieren Planungen, den Verkehr aus Richtung Osten auch direkt in die Düsseldorfer Straße im Gewerbegebiet Eschborn-Süd zu führen. Hierfür wird ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet. zu 2f. Die Planungen der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung für einen Um- und Ausbau des Nordwestkreuzes befinden sich noch in einem Anfangsstadium.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2010MM 85Rahmenkonzept Gewerbegebiet SossenheimMagistratsvortrag
  2. 14. Juni 2010OFOF 1513/6Rahmenkonzept Gewerbegebiet Sossenheim hier: Vorplanung Ausbau WesterbachstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 15. Juni 2010OMOM 4311Rahmenkonzept Gewerbegebiet Sossenheim hier: Vorplanung Ausbau WesterbachstraßeDirektanregung
  4. 9. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1118Rahmenkonzept Gewerbegebiet Sossenheim hier: Vorplanung Ausbau Westerbachstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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