Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von Balkonfotovoltaik
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Genehmigungsfreiheit von Solaranlagen in städtischen Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen. Es wird betont, dass energetische Sanierungen nicht blockiert werden und eine Einzelfallprüfung notwendig ist, um Zielkonflikte zwischen Klimaschutz und Stadtgestaltung zu lösen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Gemäß der Hessischen Bauordnung sind Solaranlagen in, an sowie auf Dach- und Außenwandflächen, außer an Hochhäusern, grundsätzlich genehmigungsfrei. Lediglich im Geltungsbereich der städtischen Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen ist aus Gründen des Schutzes der städtebaulichen Gestalt eine Genehmigung nach der jeweiligen Satzung erforderlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass Solaranlagen dort immer unzulässig sind und versagt werden müssten. Hier ist vielmehr stets im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die beantragte Anlage zu entscheiden. Die möglichen Zielkonflikte zwischen Klimaschutz und Stadtgestaltung sind vielfach lösbar. Ziel der Erhaltungssatzungen im Frankfurter Westen ist der Erhalt der städtebaulichen Eigenart des jeweiligen Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Diese kann im Rahmen einer energetischen Sanierung eines Gebäudes regelmäßig gewahrt werden. Insofern blockieren die Erhaltungssatzungen energetische Sanierungen nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2020OFOF 1238/6Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von BalkonfotovoltaikOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2020OMOM 5818Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von BalkonfotovoltaikDirektanregung
- 15. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1114Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von BalkonfotovoltaikStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab