Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von Balkonfotovoltaik
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Installation von Fotovoltaikmodulen in den Erhaltungsgebieten des Frankfurter Westens zu erlauben, um den lokalen Stromverbrauch zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dies soll geschehen, solange keine gravierenden Denkmalschutzbelange entgegenstehen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Installation von Fotovoltaikmodulen auch in den Gebieten im Frankfurter Westen mit Erhaltungssatzungen zu gestatten, außer wenn dem gravierende Belange des Denkmalschutzes an besonderen Einzelgebäuden entgegenstehen. Ein allgemeines Verbot von Fotovoltaikmodulen an Balkonen oder auf Dächern nur unter Verweis auf eine Erhaltungssatzung ist abzulehnen. Vielleicht kann die Überlegung hilfreich sein, dass Balkonmodule ebenso schnell und ohne großen Aufwand installiert wie wieder abgebaut werden können. Sie stellen also keine bauliche Veränderung des Gebäudes im eigentlichen Sinne dar. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten darzulegen, ob die Erhaltungssatzungen im Frankfurter Westen grundsätzlich die energetische Sanierung von Häusern in Gebieten mit Erhaltungssatzungen blockieren.
Begründung
Ein Balkonmodul hat eine Größe von circa ein Meter mal 1,6 Meter. In vielen Fällen passt das genau an das Geländer eines Balkons. Das Modul muss natürlich windsicher und stabil befestigt werden, aber die Installation ist in wenigen Stunden ausgeführt und ebenso schnell lässt sich das Modul auch wieder entfernen. Ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch kann durch ein Modul circa zehn bis 15 Prozent seines Stromverbrauchs selbst erzeugen. Entsprechend sinkt die Stromrechnung und entsprechend ist der Beitrag zum Klimaschutz als zwar nicht gigantisch, aber in der Summe vieler Haushalte durchaus relevant einzuschätzen. Der Sinn von Erhaltungssatzungen ist mit Sicherheit nicht, Fotovoltaikanlagen an Balkonen oder Dächern zu verhindern. Hier sollte der Magistrat für rechtliche Klarheit sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2020OFOF 1238/6Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von BalkonfotovoltaikOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5818Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von BalkonfotovoltaikDirektanregung
- 15. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1114Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von BalkonfotovoltaikStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats