Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die regelmäßige Überwachung und Wartung der Rückhalte- und Entlastungsanlagen in Bergen-Enkheim. Ziel ist es, die Betriebssicherheit der Anlagen zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
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Rangenbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Leuchte und JeanKempfWeg18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee02.06.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rangenbergstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Rückhalte- und Entlastungsanlagen in Bergen-Enkheim unterliegen, so wie alle anderen Anlagen im Stadtgebiet auch, einer laufenden Überwachung. Diese wird als Sichtprüfung in der Regel im Turnus von 4 Wochen durchgeführt. In Einzelfällen beträgt der Turnus 12 Wochen bei entsprechend niedriger Wartungsintensität. Im Zuge dieser Sichtprüfungen wird die Betriebssicherheit der Anlagen festgestellt oder ein Wartungs- bzw. Instandhaltungsbedarf. Im letzteren Fall wird umgehend eine entsprechende Wartung bzw. Instandhaltung eingeleitet. Weiter finden in der Regel quartalsweise zusätzliche Funktionsprüfungen der mechanischen und elektrotechnischen Einbauten dieser Anlagen statt. Der bautechnische Zustand wird darüber hinaus gesondert einmal jährlich begutachtet. Die durchgeführten Prüfungen und die jeweiligen Ergebnisse werden dokumentiert. Zusätzlich sind alle Regenrückhalte- und alle Regenüberlaufbecken sowie der Stauraumkanal (SK) Rangenbergstraße an ein Prozessleitsystem angeschlossen. Sofern Störungen an den maschinellen und elektrotechnischen Einrichtungen auftreten, wird eine Störungsmeldung an die Leitstelle bzw. außerhalb der Arbeitszeit an die Rufbereitschaft erzeugt. Somit ist eine unmittelbare Störungsaufnahme und ggf. -beseitigung möglich. Diese Vorgehensweise ist nicht nur dem verantwortungsvollen Umgang mit den von uns betriebenen Anlagen geschuldet, sondern auch gesetzlicher Anforderungen in Form der Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen. Hierzu wird im Rahmen des Eigenkontrollberichtes jährlich der zuständigen Überwachungsbehörde, dem RP Darmstadt, berichtet. Mit der beschriebenen Vorgehensweise wird eine angemessene und den rechtlichen Vorgaben entsprechende Instandhaltung der Abwasseranlagen sichergestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2021OFOF 352/16Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
- 23. Februar 2021OMOM 7273Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-EnkheimDirektanregung
- 25. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1113Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab