Beseitigung von wilden Müllabladeplätzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1109
Betreff: Beseitigung von wilden Müllabladeplätzen Es ist dem Magistrat nicht bekannt, welche Ordnungsbehörde eine Einzäunung der Grundstücke im Bereich der Westerbachstraße, Nähe der Autobahn A 5, ausnahmslos untersagt haben soll. Da die betroffenen Grundstücke im Stadtteil Sossenheim nicht näher bezeichnet wurden, können auch nur grundsätzliche Aussagen getroffen werden. Bezüglich der Gas-Hochdruckleitung ist eine Zuständigkeit der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) mit Sitz in Frankfurt am Main gegeben. Die NRM ist ein Gemeinschaftsunternehmen der MAINOVA AG und der Stadtwerke Hanau GmbH und teilte mit, dass fachtechnisch einer Einzäunung der Grundstücke hin zur BAB 5 zugestimmt werden könne, sofern durch den Einbau von Zugangstoren und der damit verbundenen Schlüsselgewalt für die Fachabteilungen der NRM eine Leitungsbegehung weiterhin gewährleistet wird. Bei der Errichtung der Zaun- bzw. Toranlagen sei darauf zu achten, dass die Fundamente für die Zaun- bzw. Torpfeiler nicht innerhalb der Leitungszone errichtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zaunanlagen, die Abstimmung für den freien Zugang zur Leitung und die Schlüsselgewalt mit der NRM abgestimmt werden sollten. Hierzu ist vor der Bauausführung mit der NRM Kontakt aufzunehmen. Der Bestand und Betrieb der im Ausbaubereich befindlichen Bestandstrassen (Leitungen) der NRM sind zu gewährleisten. Die aktuellen Bestandsunterlagen sind bei der Zentralen Netzauskunft der NRM von der auszuführenden Firma einzuholen und auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Der Schutz der Versorgungsleitungen ist gemäß aktueller Schutzanweisungen (Anweisungen zum Schutz von Versorgungseinrichtungen der Mainova) einzuhalten. Das Antragsformular ist unter: http//www.nrm-netzdienste.de/dienstleistungen/netzau skunft/online-anfrage.html zu erhalten. Bezüglich der Hochspannungsüberlandleitungen ist die Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH (TENNET) in 96052 Bamberg gegeben. Die TENNET besitzt eine Dienstbarkeit, die ihnen jederzeit einen Zugang zu den Grundstücken rechtlich sichert. Eine Einzäunung eines solchen Grundstückes müsse in jedem Fall von der TENNET geprüft und genehmigt werden. Für eine geplante Grundstückseinzäunung kann vorab keine pauschale Aussage getroffen werden, sondern sind immer eine Einzelfallprüfung und ggf. Auflagen erforderlich. Daher ist für jeden Einzelfall ein Lageplan mit dem eingezeichneten Zaunverlauf und der Zaunhöhe zuzusenden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2012OFOF 319/6Beseitigung von wilden MüllabladeplätzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2012VV 317Beseitigung von wilden MüllabladeplätzenAnfrage
- 23. Juli 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1109Beseitigung von wilden MüllabladeplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab