Beseitigung von wilden Müllabladeplätzen
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Müllabladeplätzen Der Magistrat wird aufgefordert, mit den zuständigen Behörden zu prüfen, ob die Grundstücksbesitzern der Grundstücke neben der Autobahn A5 an der Westerbachstraße ihre Grundstücke einzäunen dürfen, um dort die häufigen Müllablagerungen zu verhindern. Begründung: Die Grundstücksbesitzer dieser Grundstücke wollten ihre Grundstücke einzäunen, was ihnen aber von der Ordnungsbehörde untersagt wurde, da dort Gas und Hochspannungsüberlandleitungen liegen und diese müssten jederzeit begehbar sein. Deshalb bittet der Ortsbeirat zu prüfen ob es eine Möglichkeit gibt die Grundstücke vor illegalen Müllablagerungen zu schützen und den Notwendigkeiten der Behörden gerecht zu werden.
Inhalt
Antrag vom 03.03.2012, OF 319/6
Betreff: Beseitigung von wilden Müllabladeplätzen Der Magistrat wird aufgefordert, mit den zuständigen Behörden zu prüfen, ob die Grundstücksbesitzern der Grundstücke neben der Autobahn A5 an der Westerbachstraße ihre Grundstücke einzäunen dürfen, um dort die häufigen Müllablagerungen zu verhindern.
Begründung: Die Grundstücksbesitzer dieser Grundstücke wollten ihre Grundstücke einzäunen, was ihnen aber von der Ordnungsbehörde untersagt wurde, da dort Gas und Hochspannungsüberlandleitungen liegen und diese müssten jederzeit begehbar sein. Deshalb bittet der Ortsbeirat zu prüfen ob es eine Möglichkeit gibt die Grundstücke vor illegalen Müllablagerungen zu schützen und den Notwendigkeiten der Behörden gerecht zu werden.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2012Sie sind hierOFOF 319/6Beseitigung von wilden MüllabladeplätzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2012VV 317Beseitigung von wilden MüllabladeplätzenAnfrage
- 23. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1109Beseitigung von wilden MüllabladeplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme