Fußgängerunterführung an der oberirdischen U-Bahn-Station .Am Lindenbaum.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1090
Betreff: Fußgängerunterführung an der oberirdischen U-Bahn-Station "Am Lindenbaum" Bedauerlicherweise ist es häufiger festzustellen und kaum zu vermeiden, dass Bereiche - wie die Unterführung "Am Lindenbaum" - verschandelt werden. Gleichwohl ist der Magistrat darum bemüht, auch in derartigen Bereichen, ein angemessenes Erscheinungsbild zu gewährleisten. Die Unterführung "Am Lindenbaum" wird montags bis freitags trocken und jeweils mittwochs nass gereinigt. Nach Bekanntwerden der vom Ortsbeirat beschriebenen Missstände wurden Verschmutzung der Gehwegplatten sowie die Brandspuren beseitigt. Zudem wird ein Angebot für eine zweite wöchentliche Nassreinigung eingeholt, die - soweit finanziell darstellbar - auch beauftragt werden soll. Hinsichtlich der vorzufindenden Graffitis bittet der Magistrat um Verständnis dafür, dass er keine Entfernung veranlassen wird, da damit zu rechnen ist, dass die Wände binnen kürzester Zeit erneut mit Graffitis beschriftet sind. Der Magistrat regt daher an, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und Zusammenarbeit der Schulen die Wände für eine legale Graffitinutzung freizugeben. Der Magistrat hat das zuständige Fachamt gebeten, in entsprechender Weise auf den Ortsbeirat zuzugehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2015OFOF 901/9Fußgängerunterführung an der oberirdischen U-Bahn-Station .Am Lindenbaum.Ortsbeiratsantrag · FDP
- 23. April 2015OMOM 4071Fußgängerunterführung an der oberirdischen U-Bahn-Station „Am Lindenbaum“Direktanregung
- 24. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1090Fußgängerunterführung an der oberirdischen U-Bahn-Station .Am Lindenbaum.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab