Fußgängerunterführung an der oberirdischen U-Bahn-Station „Am Lindenbaum“
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4071 entstanden aus Vorlage: OF 901/9 vom 27.03.2015
Betreff: Fußgängerunterführung an der oberirdischen U-Bahn-Station "Am Lindenbaum" Die Wände der Unterführung der U-Bahn-Station "Am Lindenbaum" sind über und über bemalt und besprayt. Für ein Mehr an Bemalung und Spray ist keine Fläche mehr vorhanden. An einer Stelle des Fußbodens ist offensichtlich einmal ein Feuer entfacht worden. Spuren weisen darauf hin. Die Fußboden- beziehungsweise Gehwegplatten liegen unter einer geschlossenen Staubschicht. Als Gesamteindruck zeichnet sich eine deutliche Verwahrlosung ab. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat (eventuell in Verbindung mit der VGF) gebeten, baldmöglichst Maßnahmen einzuleiten, um die ausgeprägte Verschmutzung zu beenden. Dabei ist zu bedenken, dass die Unterführung auch der Querung der Eschersheimer Landstraße durch Schulkinder zur Erreichung der Ludwig-Richter-Schule dient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2015OFOF 901/9Fußgängerunterführung an der oberirdischen U-Bahn-Station .Am Lindenbaum.Ortsbeiratsantrag · FDP
- 23. April 2015Sie sind hierOMOM 4071Fußgängerunterführung an der oberirdischen U-Bahn-Station „Am Lindenbaum“Direktanregung
- 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1090Fußgängerunterführung an der oberirdischen U-Bahn-Station .Am Lindenbaum.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats