Inflationsausgleich und Energiekostenzuschuss für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt die finanziellen Herausforderungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an und plant ein Finanzierungsmodell zur langfristigen Sicherstellung der Angebote. Zudem wurde eine Arbeitsgruppe zur Unterstützung der freien Träger bei steigenden Energiekosten eingerichtet.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat ist bekannt, dass die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit - soweit sie zuschussfinanziert sind - immer wieder erhebliche Finanzierungslücken aufweisen, welche von den freien Trägern der Jugendhilfe und aus den Mitteln des Sozialdezernats überbrückt werden müssen. Die freien Träger leisten mit ihren Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur in der Stadt Frankfurt am Main. Eine auskömmliche Finanzierung ist folglich im Interesse aller.
Um die bestehenden Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zukünftig weitreichender abzusichern, wurde die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes durch den Jugendhilfeausschuss (JHA) beauftragt, ein Finanzierungsmodell für die Offene Kinder- und Jugendarbeit zu entwickeln. Ende 2022 wurde eine erste, zwischen den freien Trägern und Verwaltung erarbeitete Vorlage im JHA vorgestellt, die das notwendige Finanzvolumen beschreibt. Die derzeitige Haushaltslage lässt jedoch erwarten, dass eine Umsetzung dieser auskömmlichen Finanzierung ein langjähriger Prozess sein wird. Dieses Finanzierungsmodell berücksichtigt auch die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 3.
Um die Unterstützungsbedarfe der freien Träger hinsichtlich ihrer Energieausgaben zu erfassen sowie Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen, wurde eine Arbeitsgruppe zum Thema Energiekostensteigerung einberufen. Diese setzt sich aus Mitarbeitenden des Jugend- und Sozialamtes sowie drei Vertreter:innen der freien Träger zusammen. Gemeinsam wurde betrachtet, wie sich eine Unterstützung seitens des Magistrats gestalten kann. Durch die Arbeitsgruppe wurden Kriterien erarbeitet, die eine einheitliche Beurteilung der Situation im entgeltfinanzierten Bereich und im Zuwendungsbereich zulassen sollen. Auf dieser Grundlage wurde ein Fragebogen erstellt, über den belastbare Daten zu Energiekostensteigerungen bei den freien Trägern beider Förderbereiche erhoben werden sollen. Die betroffenen Träger sind derzeit aufgefordert, entsprechende Daten zu erheben. Dies gilt auch für freie Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 3. Weiter hat das Land Hessen im Rahmen des Landesprogramms "Hessen steht zusammen" ein Vereinshilfeprogramm zum Ausgleich von Energie-Mehrkosten eingerichtet. Das Jugend- und Sozialamt hat die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit hierüber informiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2022OFOF 427/3Inflationsausgleich und Energiekostenzuschuss für die Offene Kinder- und JugendarbeitOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. März 2023OMOM 3795Inflationsausgleich und Energiekostenzuschuss für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und JugendarbeitDirektanregung
- 22. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1084Inflationsausgleich und Energiekostenzuschuss für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und JugendarbeitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab