Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1080
Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16 Der Schutz der Umwelt ist ein im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebenes Staatsziel (Art. 20a GG). Vor diesem Hintergrund hat die staatliche Verwaltung die Pflicht, bei Baumaßnahmen und dem damit verbundenen Wegfall von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere nach Möglichkeit Ersatz zu schaffen. Diese Verpflichtung besteht auf Grundlage des durchgeführten Planfeststellungsverfahrens auch bei der Umsetzung des Bauprojekts Riederwaldtunnel. Die Stadt Frankfurt am Main, die durch den Neubau des Tunnels erheblich profitieren wird, unterstützt durch die Veräußerung der Verlagerungsfläche den Bauherrn Bundesrepublik Deutschland bei der Umsetzung der gesetzlich und in der Planfeststellung festgeschriebenen Aufgabe. Ob die im Planfeststellungsverfahren vorgesehenen Ersatzmaßnahmen angemessen und wirtschaftlich sind, ist nicht vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zu entscheiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2016MM 229Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16Magistratsvortrag
- 11. Januar 2017OFOF 90/16Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16Ortsbeiratsantrag · WBE
- 17. Januar 2017OAOA 107Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16 Vortrag des Magistrats vom 05.12.2016, M 229Anregung
- 9. Juni 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1080Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab