Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 05.12.2016, M 229
Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16
- Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: BRD Bundesstraßenverwaltung endvertreten durch Hessische Landgesellschaft mbH Wilhelmshöher Allee 157-159, 34121 Kassel Kaufgrundstück: Gemarkung Bergen-Enkheim (68) Flur 43 Nr. 689/16 Teilfläche von ca. 4.700 m2 Kaufpreis: 16,00 €/qm, für ca. 4.700 m2 somit vorläufig 75.200,00 EUR Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene und anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne d. Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit, für die Freiheit von Kampfmitteln sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: a) Dingliche Sicherung eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen. b) Fortbestand der Zuwegung zu den westlich des Kaufgrundstücks gelegenen Grundstücken c) Rückerwerbsrecht bei planungsrechtlicher Aufwertung oder Aufgabe der Nutzung Kosten und Steuern: Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung, einschließlich der Vermessungskosten trägt der Käufer. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten, trägt jede Vertragspartei für sich. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat V - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es die nt zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 16,00 EUR/qm beträgt. Begründung: Für das Projekt "BAB 66/661 Riederwaldtunnel" sind von der BRD Bundesstraßenverwaltung Kompensationsflächen zur Verfügung zu stellen. Mit der Maßnahme A 14 "Anlage von Kleinstrukturen zur Förderung von Offenlandarten" soll unter anderem die städtische Grünfläche "An der Leuchte" hinsichtlich der Habitatsansprüche der Zauneidechse optimiert werden. Die optimierten Flächen sollen auch als Ersatzlebensraum für die im Tunnelbereich vorgefundenen Einzelexemplare der Zauneidechsen genutzt werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist die BRD mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, das Kaufgrundstück zu erwerben. Der in Ansatz gebrachte Kaufpreis von 16,00 €/m2 entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert. Das Kaufgrundstück wird nicht bewirtschaftet und erfährt durch die Maßnahme eine ökologische Aufwertung. Der Verkauf des Grundstücks ist daher für die Stadt Frankfurt am Main als vorteilhaft anzusehen. Anlage _Lageplaene_1_1000_und_1_2000 (ca. 3,2 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 17.01.2017, OA 107 Antrag vom 11.01.2017, OF 90/16 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 07.12.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2016Sie sind hierMM 229Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16Magistratsvortrag
- 11. Januar 2017OFOF 90/16Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16Ortsbeiratsantrag · WBE
- 17. Januar 2017OAOA 107Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16 Vortrag des Magistrats vom 05.12.2016, M 229Anregung
- 9. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1080Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. WBE, 4 CDU, SPD, BFF, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, 4 CDU, SPD, BFF, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 229 = Annahme, OA 107 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 229 = Ablehnung, OA 107 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung)