Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16 Vortrag des Magistrats vom 05.12.2016, M 229
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 17.01.2017, OA 107 entstanden aus Vorlage: OF 90/16 vom 11.01.2017
Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16 Vortrag des Magistrats vom 05.12.2016, M 229 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das genannte Grundstück nicht an die BRD Bundesstraßenverwaltung zu verkaufen, vielmehr sollte eine Teilfläche des Grundstückes in Fechenheim, das die bereits umgesiedelten Enkheimer Eidechsen bewohnen, zum Kauf angeboten werden.
Begründung: Für die Umsiedlung der Enkheimer Zauneidechsen nach Fechenheim wurden kürzlich Steuergelder im hohen sechsstelligen Bereich ausgegeben. Nun sollen, nach Schildbürgermanier, erneut Steuergelder verschwendet werden, um Zauneidechsen vom Riederwald nach Enkheim umzusiedeln. Wer garantiert, das die possierlichen Echsen nicht flugs über die Leuchte wandern, um den Rest ihrer Verwandtschaft im Baugebiet zu besuchen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2016, M 229
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2016MM 229Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16Magistratsvortrag
- 11. Januar 2017OFOF 90/16Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16Ortsbeiratsantrag · WBE
- 17. Januar 2017Sie sind hierOAOA 107Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16 Vortrag des Magistrats vom 05.12.2016, M 229Anregung
- 9. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1080Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 229 = Annahme, OA 107 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 229 = Ablehnung, OA 107 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.