Tempo 30 und Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum Rebstockbad
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 und zur Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum Rebstockbad abgelehnt. Die Straße ist als Grundnetzstraße klassifiziert, was eine Geschwindigkeitsreduzierung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es liegen keine neuen Erkenntnisse oder veränderte verkehrliche Situationen vor.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Zum Rebstockbad — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Verkehrsplanung für das neue Rebstockbad21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Böllerverbot durchsetzen - jetzt!01.12.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Zum Rebstockbad per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Straße Zum Rebstockbad ist als Grundnetzstraße klassifiziert. Auf Grundnetzstraßen gilt innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich Tempo 50 km/h. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel, wenn Ein-/Ausgänge von schützenswerten Einrichtungen (Schulen, KiTas, Krankenhäuser, Pflegeheime) direkt an dieser Grundnetzstraße liegen. Da dieser Tatbestand für die genannte Straße nicht zutrifft, ist eine Reduzierung auf 30 km/h nicht zulässig.
Zu 2.: Auf die Stellungnahmen des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159, sowie vom 08.02.2019, ST 321, wird verwiesen. Neue Erkenntnisse haben sich nicht ergeben. Eine veränderte verkehrliche Situation liegt nicht vor. Dem Magistrat ist unklar, was der Ortsbeirat mit dem Passus "zeitnah die Anregung OM 6065 aufzugreifen" meint. Es ging um die Einrichtung eines temporären Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) in Corona-Zeiten, was der Magistrat ablehnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2020OMOM 6065Übergang Rebstockpark/Straße Zum RebstockbadDirektanregung
- 11. September 2020STST 1554Übergang Rebstockpark/Straße Zum RebstockbadStellungnahme
- 11. Dezember 2020OFOF 1265/2Tempo 30 und Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum RebstockbadOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 18. Januar 2021OMOM 7082Tempo 30 und Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum RebstockbadDirektanregung
- 23. April 2021OFOF 11/2Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum RebstockbadOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Mai 2021OMOM 131Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum RebstockbadDirektanregung
- 17. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1070Tempo 30 und Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum RebstockbadStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab