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Markierungen Bornheimer Landstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
40 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1066

Betreff: Markierungen Bornheimer Landstraße Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu den §§ 39-43 StVO dürfen Verkehrszeichen, einschließlich Markierungen, nicht angebracht werden, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben. Diese gesetzliche Regelung ist bindend. Die im Beispiel genannte Markierung wurde vor etlichen Jahren zur Unterstützung bzw. Verdeutlichung der Verkehrsregelung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße aufgebracht. Da sich das Radfahren gegen die Einbahnstraße in Tempo 30-Zonen mittlerweile bewährt hat und zum Standard geworden ist, kann auf die zusätzlich aufgebrachte Markierung verzichtet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. September 2017OFOF 321/3Markierungen Bornheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. September 2017OMOM 2229Markierungen Bornheimer LandstraßeDirektanregung
  3. 18. Dezember 2017STST 2456Markierungen Bornheimer LandstraßeStellungnahme
  4. 1. Februar 2018OFOF 418/3Markierungen Bornheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 22. Februar 2018VV 767Markierungen Bornheimer LandstraßeAnfrage
  6. 8. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 Wochen
    STST 1066Markierungen Bornheimer Landstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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