Markierungen Bornheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2456
Betreff: Markierungen Bornheimer Landstraße Die betroffenen Einmündungen liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. Hier gilt nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ohnehin die Rechts-vor-Links-Regelung. Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu den §§ 39-43 StVO dürfen Verkehrszeichen, einschließlich Markierungen, nicht angebracht werden, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2017OFOF 321/3Markierungen Bornheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. September 2017OMOM 2229Markierungen Bornheimer LandstraßeDirektanregung
- 18. Dezember 2017Sie sind hierSTST 2456Markierungen Bornheimer LandstraßeStellungnahme
- 1. Februar 2018OFOF 418/3Markierungen Bornheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Februar 2018VV 767Markierungen Bornheimer LandstraßeAnfrage
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1066Markierungen Bornheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab